Der Inhalt des Textes betrifft eine Erbteilung innerhalb einer Händlerfamilie, welche im Osireion von Rʾ-ỉs.t bei Memphis lebte.
Das Erbe des Ḥr-mꜣꜣ (bestehend aus einem Haus, einer Mühle und zugehörigen Magazinräumen) wird unter dessen Nachkommen verteilt, wobei der Anteil der einzigen Tochter des Ḥr-mꜣꜣ an deren Söhne (also an die Enkel des Ḥr-mꜣꜣ) geht. Der Grund hierfür ist inhaltlich nicht ersichtlich - möglicherweise war Tꜣ-di̯-Nfr-Ỉtm bereits gestorben.
Am Tag der Erbverteilung (dem 6. April 115 v. Chr.) stellte der älteste Sohn des Ḥr-mꜣꜣ je eine Teilungsurkunde (sẖꜣ-dnỉ.t) für die drei übrigen Erbparteien aus. Pap. Cairo CG 30602 stellt die Teilungsurkunde für die Söhne der Tꜣ-di̯-Nfr-Ỉtm dar, während Pap. Cairo CG 30603 die Teilungsurkunde für Ḏd-ḥr-pꜣ-gm war und diejenige für Ḥr-nḏ-ỉṱ⸗f Gbr verloren ist. Im Gegenzug für die Teilungsurkunden erhielt Ḏd-ḥr nach Aussage des Pap. Cairo CG 30602 von seinen Brüdern eine Abstandsschrift. Eine solche werden ihm wohl auch die Söhne der Tꜣ-di̯-Nfr-Ỉtm ausgestellt haben.
Nach Spiegelberg (1908), S. 3 und 8 wurden die Papyri Cairo CG 30602 (ehemals Pap. dem. Boulaq 1) und CG 30603 (ehemals Pap. dem. Boulaq 2) im Serapeum von Memphis gefunden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Spiegelberg den in den Papyri genannten Ortsnamen Pr-Wsỉr-(n)-Rʾ-ỉs.t als Pr-Wsỉr-Ḥp "Serapeum" las. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass es sich um ein persönliches Archiv handelt.
(1) Regierungsjahr [2], Monat 3 der pr.t-Jahreszeit, Tag 18 der Könige Kleopatra III. ⸢und⸣ Ptolemaios IX. Theos Philometor Soter (und) des Priesters des Alexanders und der Theoi Soteres (Ptolemaios I und Berenike I) und der Theoi Adelphoi (Ptolemaios II und Arsinoe II) und der Theoi Euergetai (Ptolemaios III und Berenike II) und der Theoi Philopatores (Ptolemaios IV und Arsinoe III) und der Theoi Epiphaneis (Ptolemaios V und Kleopatra I) ⸢und des⸣ Theos (Ptolemaios) Eupator und des Theos Philometor (Ptolemaios VI) und des Theos Neos Philopator (Ptolemaios VII) und der Theoi Euergetai (Ptolemaios VIII und Kleopatra II) und der Theoi Philometores Soteres (Ptolemaios IX, Kleopatra II(?) und Kleopatra III) (sowie) des Ptolemaios IX Theos Philometor Soter, (und) des ἱερὸς πῶλος der Großen Isis-Nut, der Gottesmutter, (namens) Krateros, Sohn des Krateros, als Artemo, Tochter des Theodoros, στεφανηφόρος der Königin Kleopatra III Philometor Soteira Dikaiosyne Nikephoros war, als (3) Krateia, Tochter des Theodoros, ἀθλοφόρος vor Berenike II Euergetes war, als Theodoris, Tochter des Theodoros, φωσφόρος der Königin Kleopatra III Philometor Soteira Dikaiosyne Nikephoros war, als Dionysia, Tochter des Dionysios, κανηφόρος vor Arsinoë II Philadelphos war, als Mnemosyne, Tochter des Nikanor, Priesterin der Königin Kleopatra III Philometor Soteira Dikaiosyne Nikephoros war und als Artemo, Tochter des Seleukos, Priesterin der Arsinoë III Philopator war. Es sprach der Händler und Mann des Osireions von Rʾ-ỉs.t, welches sich auf den sḥn.w von Memphis befindet, Teos, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ und der Haynchis, zum Händler und Mann des Osireions von Rʾ-ỉs.t, (5) welches sich auf den sḥn.w von Memphis befindet, Harendotes, Sohn des Horos und der Tetenephtimis, dem ältesten Sohn meiner jüngeren Schwester desselben Vaters: Ich habe gegeben dir sowie dem gleichbetitelten Harmachis, Sohn des Harmachis, und dem gleichbetitelten Psenchonsis, Sohn des Harmachis, - macht 2 Mann - deinen Brüdern derselben Mutter, den Kindern meiner jüngeren Schwester, ihre Mutter ist (also) Tetenephtimis, - macht 2 Mann ohne dich und 3 Mann mit dir -, den Viertelanteil am Haus des Händlers Ḥr-mꜣꜣ, Sohn des Teos und der Taapis, meines Vaters, des Vaters (6) eurer Mutter, das mit Dach gebaut und mit Türen und Fenstern versehen ist und das 40 Gottesellen von Süden nach Norden auf 13 Gottesellen von Westen nach Osten groß ist, sowie den Viertelanteil an der Mühle(?), die mit Dach gebaut und mit Türen und Fenstern versehen ist und sich nördlich neben ihm befindet, sowie den Viertelanteil an den Magazinen, [welche] an ihrem Eingang gebaut sind und sich nördlich von ihm befinden, welche im Osireion von Rʾ-ỉs.t auf der südlichen Seite [des Dromos] (7) des Osiris von Rʾ-ỉs.t, des großen Gottes, liegen, die euch als (Erb)anteil zugekommen sind im Namen der Frau Tetenephtimis, Tochter des Ḥr-mꜣꜣ, eurer Mutter, meiner jüngeren Schwester desselben Vaters, (und damit) im Namen von allem, was Ḥr-mꜣꜣ, Sohn des Teos, gehörte, meinem Vater, dem Vater eurer oben genannten Mutter, wovon Teepkamis, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, und Harendotes, genannt Kabiris, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, . . . . meinen jüngeren Brüdern desselben Vaters, den Brüdern eurer Mutter, ihr Hälfteanteil gehört, welcher [Bestandteil war von] (8) allem, was ihnen als (Erb)anteil zugekommen ist im Namen von Ḥr-mꜣꜣ, meinem Vater, ihrem Vater, der Vater eurer oben genannten Mutter, (und) welcher Bestandteil von allem war, worüber ich ihnen eine Teilungsschrift ausgestellt habe - je ein Viertel pro einer Person von uns - je Person am oben genannten Termin, wovon mir ihr anderer Viertelanteil gehört, welcher mir als (Erb)anteil zugekommen ist im Namen von [. . .] Ḥr-mꜣꜣ, meines Vaters, ihres Vaters, des Vaters eurer oben genannten Mutter, (und) welcher Bestandteil von allem war, worüber worüber mir Teepkamis, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, und Harendotes, (9) genannt Kabiris, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ - macht 2 Mann -, meine jüngeren Brüder desselben Vaters, die Brüder eurer oben genannten Mutter, an dem oben genannten Termin eine Abstandsschrift ausgestellt haben. Ihre Nachbarn: Süden und Westen: Die Häuser des Nechthenebis, Sohn des Petemouthes, welche seinen Kindern gehören. Norden: Dromos des Osiris von Rʾ-ỉs.t, des großen Gottes, indem der Weg zwischen ihnen ist. Osten: Das Haus des Pates, welches anderen Leuten gehört. Euch gehört der Viertelanteil am Haus und den Stätten, die oben genannt sind, deren Maße und Grenznachbarn oben geschrieben sind (10) entsprechend dem, was oben geschrieben ist. Ich habe zukünftig keine Sache auf der Welt gegen euch in ihrem Namen von heute an. Wer ihretwegen gegen euch auftreten wird in meinem Namen, den werde ich sich von euch entfernen lassen an einem Tag innerhalb von fünf Tagen im nämlichen Monat. Falls ich nicht veranlasse, dass er sich von euch entfernt innerhalb der oben genannten fünf Tagen, dann werde ich euch 3'000 Silberdeben geben, macht 15'000 Stater, macht 3'000 Silberdeben wiederum, was 10 Talenten entspricht, in Bronze (im Verhältnis von) 24 (Obolen) auf 2 Kite, innerhalb von 5 Tagen nach den oben genannten 5 Tagen, wobei ich entfernt bin [von euch] (11) diesbezüglich. Ihr habt ebenso zwangweise und sofort einen Anspruch an mich (lit. 'ihr seid hinter mir') von euch fern zu sein und die nämlichen Menschen diesbezüglich in meinem Namen von euch fern sein zu lassen, wenn ich euch die oben genannte Teilungsschrift ausstellen werde. Ihr seid (ebenso) zukünftig fern von mir in Bezug auf meinen Viertelanteil am Haus und den Stätten, die oben genannt sind, worüber mir die beiden Männer, meine älteren Brüder väterlicherseits, an dem oben genannten Termin eine Abstandsschrift ausgestellt haben, von heute an. Ihr habt gegeben den beiden Männern, meinen jüngeren Brüdern derselben Mutter, den oben genannten Brüdern eurer Mutter, ihren Hälfteanteil am Haus und den Stätten, [die oben genannt sind], (12) je ein Viertelanteil pro einer Person von ihnen - macht 2 Mann -, sowie das Geld, das Kupfer, die Kleidung, die Betten, aller Hausrat, die Esel, die Rinder und das Kleinvieh, was Ḥr-mꜣꜣ gehörte, meinem Vater, ihrem Vater, dem Vater eurer oben genannten Mutter, - je ein Hälfteanteil pro einer Person von ihnen -, worüber ich ihnen je Person eine Teilungsschrift ausgestellt habe am oben genannten Termin, von heute an zukünftig (?), indem ich [zukünftig] fern von euch bin in Bezug auf den Viertelanteil am Haus und den Stätten, welche oben genannt sind, von [heute an]. (13) Wobei der Händler und Mann des Osireions von Rʾ-ỉs.t, welches sich auf den sḥn.w von Memphis befindet, Teepkamis, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, und der gleichbetitelte Harendotes, genannt Kabiris, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, sein Bruder, Teepkamis, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ, und der gleichbetitelte Harendotes, genannt Kabiris, Sohn des Ḥr-mꜣꜣ - macht 2 Mann -, ihre Mutter ist Senesis, die jüngeren Brüder desselben Vaters vom oben genannten Teos, die Brüder der Mutter der beiden oben genannten Männern, sprachen: "Macht alles oben genannte! Unser Herz ist zufrieden damit. indem wir einen Anspruch haben an Teos, unseren oben genannten Bruder, in Bezug auf die Teilungsschriften, welche er uns je Person an dem oben genannten Termin ausgestellt hat, zusammen mit ihren Rechten, (und) indem er einen Anspruch hat an uns [in Bezug auf die Abstandsschrift] (14), welche wir ihm an dem oben genannten Termin ausgestellt haben, zusammen mit ihrem Recht. Wir sind fern von euch in Bezug auf den Viertelanteil am Haus und den Stätten, welche oben genannt sind, deren Maße und Grenznachbarn oben geschrieben sind entsprechend dem, was oben geschrieben ist. Euch gehören sie. Wir haben zukünftig nichts auf der Welt von euch zu fordern in ihrem Namen von heute an. Denjenigen, welcher deswegen in unserem Namen zu euch kommen wird, werden wir fern sein lassen von euch zwangweise und sofort." Geschrieben von Nechthpheros, Sohn des Harendotes.
Zur Lesung cf. K.-Th. Zauzich, "Ein vieldiskutiertes Wort im Titel des Hieros Polos der Königin Kleopatra III", in: W. Clarysse et al., Egyptian Religion: The last thousands years (Studies Dedicated to the Memory of Jan Quaegebeur), Part I, Leuven 1998, S.745-750.
Hierbei handelt es sich hier um die demotische Entsprechung des griechischen ἱερὸς πῶλος Ἴσιδος μεγάλης μητρὸς θεῶν (vgl. P.W. Pestman, Chronologie Égyptienne d'après les textes démotiques, Leiden 1967, S. 151-152).
Ϲf. den Brinker/ Muhs/ Vleeming (2005), S. 112 und G. R. Hughes, "Are there Two Demotic Writings of šw?", in: MDAIK 14 (1956), S. 80-88.
Cf. hierzu C. J. Martin, Demotic Papyri from the Memphite Necropolis (Turnhout 2009), S. 51-52.
Vgl. P.W. Pestman, Recueil de Textes Démotiques et Bilingues II (Leiden 1977), S. 46 Anm. i und C. M. Martin, Demotic Papyri from the Memphite Necropolis (P. Dem. Memphis) (Turnhout 2009), S. 163 Anm. xi.
Spiegelberg (1908), S. 5 und Révillout (1880), S. 417 lasen die Zahl 3 (mit Fragezeichen), was paläographisch nicht völlig auszuschließen ist. Inhaltlich ist die Lesung 2 stimmig, paläographisch liegt vielleicht dieselbe Variante des Zahlzeichens 2 vor wie in Zeile 10 bei ḳd.t 2.
Spiegelberg (1908), S. 5 las ỉri̯⸗n(?) [r-ẖ.t md.t nb] ntỉ ḥrỉ, Révillout (1880), S. 417 ỉ:ỉri̯⸗n md.t nb ntỉ ḥrỉ. Zur hier vorgeschlagenen Lesung vgl. Pap. Leiden I 379 (= P. Dem. Memphis 9), Z. 6 und Pap. BM 10398, Z. 5.
Contra Spiegelberg (1908), s. 6: nꜣ(?) sẖꜣ-dnỉ.t r:ỉri̯⸗n(?) rmṯ rmṯ.