theDemotic Palaeographical Database Project
palaeography corpus
P. Wien ÖNB (Vindob) D 4852 rto
Abmachung für das Amt eines Schreibers am Soknopaios-Tempel
Soknopaiou Nesos (Dimeh)
95 - 96 CE
Herkunft:
P. Wien ÖNB D 4852 (TM 45634), gehört zu einem größeren Papyruskonvolut, das 1891 in Dime gefunden wurde. Leider fehlen genauere Angaben zum Fundort. 1893 wurden Teile dieses Papyrusfundes von Theodor Graf für die Privatsammlung Papyrus Erzherzog Rainer angekauft (Loebenstein, in: P. Rainer Cent.Loebenstein, H., 'Vom \"Papyrus Erzherzog Rainer\" zur Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek. 100 Jahre Sammeln, Bewahren, Edieren', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 3-39., bes. 7, 15; Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 1; Hagen / Ryholt, Antiquities TradeHagen, F. / Ryholt, K., The Antiquities Trade in Egypt 1880-1930. The H.O. Lange Papers (Scientia Danica: Series H, Humanistica 4.8; Copenhagen, 1962)., 217). 1899 schenkte Erzherzog Rainer von Österreich seine Privatsammlung Kaiser Franz Josef zum Geburtstag. Heute befinden sich die aus Dime stammenden Papyri in der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek Wien
Forschung:
Die Erstedition des Textes, einer hn-Abmachung für das Amt eines Schreibers der Priester am Soknopaios-Tempel für den Zeitraum des 15. bis. 16. Regierungsjahres des Kaisers Domitian, erfolgte durch Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5). In seiner Rezension ergänzte und korrigierte Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., die Lesungen dieser Erstedition substantiell. Die ersten sieben Zeilen Abmachungsurkunde wurden von Hoffmann, ÄgyptenHoffmann, F., Ägypten. Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit. Eine Darstellung nach den demotischen Quellen (Studienbücher: Geschichte und Kultur der Alten Welt; Berlin, 2000)., 110-101, im Zusammenhang des Rechtswesens der griechisch-römischen Zeit erörtert. Eine weitere Bearbeitung des Textes ist durch Lippert und Schentuleit im Rahmen ihrer Publikation der Abmachungen aus Dime (DDD IV) in Vorbereitung.
Textträger:
Der Papyrus ist von sehr guter Qualität. Der obere sowie die beiden seitlichen Ränder sind erhalten. In seiner Breite misst er maximal 26.2 cm (inklusive der Fasern des Verso, die am linken Rand unter dem Recto hervorragen; ohne diese 25.7 cm). Der untere Rand des Papyrus weist eine Zerstörung auf, die in einem rekurrierenden, wellenförmigen Schadensmuster verläuft, dass sich von links nach rechts vergrößert. Die maximale erhaltene Höhe des Papyrus beträgt 12.5 cm, die minimale 10 cm. Weiterhin sind auf der Papyrusoberfläche sechs senkrechte Knickspuren zu erkennen, die über die ganze Blatthöhe laufen. Die erste findet sich ca. 3,5 cm vom linken Rand entfernt und die Abstände der folgenden Knickspuren vergrößern sich leicht von links nach rechts. Sowohl das Schadensmuster als auch die Knickspuren lassen darauf schließen, dass der Papyrus von links nach rechts in 7 vollständigen Wendungen gerollt gelagert und zerdrückt wurde. Hierbei befand sich der rechte Rand auf der Außenseite der Rolle genau über dem linken Rand der Innenseite der Rolle (s. Abb. unten). Der Papyrus konnte nicht im Original eingesehen werden. Seine digitale Abbildung lässt jedoch auf eine kollesis (re. auf li.) schließen, die sauber gearbeitet ist und sich in einem Abstand von ca. 13 cm vom rechten bzw. linken Rand befindet. Zu erkennen ist diese auch durch eine leicht dunklere Verfärbung des Papyrus auf einer Breite von ca. 2-2,5 cm sowie einigen Papyrusfasern, die von rechts nach links verlaufen. Der rechte Rand des Papyrus (kollema 1, rechte Seite), der fast gleichmäßig verläuft, scheint beschnitten worden zu sein. Am linken Rand von kollema 2 sind einige Papyrusfasern des Verso sichtbar, die unter dem erhaltenen Fasern des Recto hervorstehen. Hier scheint es sich um das nicht beschnittene Ende des Papyrusblattes zu handeln. Es ist somit wahrscheinlich, dass dem Papyrus auf der rechten Seite kein Schutzblatt hinzugefügt worden ist und er daher in seiner originalen Breite erhalten ist.



Textlayout:
Der Text der Urkunde wurde auf dem Recto verzeichnet. Das Verso ist unbeschriftet. Da der untere Teil des Papyrus fehlt, sind nur die ersten 19 Zeilen erhalten. Die Größe des Textverlustes lässt sich nicht bestimmen. Der Text der Zeilen 1 bis 15 ist vollständig erhalten, wohingegen aufgrund der oben beschriebenen Zerstörung die Zeilen 16 bis 19 große Lücken aufweisen, deren Text in Zeile 16 bis 17 jedoch zum größten Teil sicher zu ergänzen ist. Das Textlayout ist gleichmäßig und besitzt einen Abstand von ca. 1,3 cm zum oberen Papyrusrand (unterer Linie der ersten Zeile), ca. 2,4 cm zum rechten und ca. 2,4 - 3 cm zum linken Papyrusrand. Die Handschrift ist sehr sauber und gleichmäßig. Auffällig ist, dass der Schreiber häufig schwarze Punkte setzt, die sich immer unterhalb der Zeilen bzw. der Zeichenschreibungen befinden. Oft ist dies am Zeilenenden zu bemerken. Innerhalb des Textes scheinen die Punkte zumeist inhaltliche Sinneinheiten zu gliedern. Die Punktsetzung wurde in der standarddemotischen Transkription des Textes annotiert sowie in seine Transliteration und Übersetzung aufgenommen.
Datierung und Schreiber:
Die Abmachung für die Anstellung des Schreibers betrifft den Zeitraum des 15. bis 16. Regierungsjahres des Kaisers Domitian (30. Aug. 95 n. Chr. - 28. Aug. 96 n. Chr.), sodass der 30. Aug. 95 n. Chr. den terminus ante quem für die Beschriftung des Papyrus darstellen dürfte. Der Name des Schreibers wird in den erhaltenen Zeilen nicht erwähnt und könnte, wenn überhaupt, auf dem verlorenen Teil des Papyrus verzeichnet worden sein. Wie bereits Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90. bemerkte, wurde der P. Wien ÖNB D 4852 von demselben Schreiber wie der P. Berlin P 7059 rto (TM 45755, Abmachung aus Dime: Spiegelberg, Papyrus BerlinSpiegelberg, W., Demotische Papyrus aus den Königlichen Museen zu Berlin (Leipzig / Berlin, 1902)., Taf.45; Neuedition durch Lippert / Schentuleit, Abmachungen (DDD IV, in Vorbereitung) verfasst, der auch eine Abmachung aus Dime birgt. Bei einem Vergleich wird es evident, dass beide Papyri denselben Duktus der Handschrift sowie dieselben eigenwilligen Wortschreibungen besitzen. Nach Lippert, Schentuleit und Stadler gilt es als sicher, dass die beiden Quittungen aus Dime, P. Wien ÖNB D 6344 rto (TM 47539) und P. Berlin P 23520 rto (TM 100235) von demselben Schreiber, Satabus, Sohn des Gleichnamigen, Sohn des Stotoetis, Sohn des Marres, verfasst wurden, dem ich zustimme (Stadler, SoknopaiosritualStadler, M., Das Soknopaiosritual. Texte zum \"Täglichen Ritual\" im Tempel des Soknopaios zu Dimê (SPR) (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 6; Berlin/Boston, 2022)., 11-13, 20-34 (paläographische Schrifttafeln), 56; Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., P. Wien ÖNB D 6344 rto [13], 68-71, Taf.34. und P. Berlin P 23520 rto [15], 75-76, Taf.7). Sie identifizieren diesen Schreiber jedoch auch als Verfasser der beiden zuvor genannten Abmachungen. Nach der Aufnahme der Quittung des P. Wien ÖNB D 6344 in die Datenbank des DPDP und einem paläographischen Vergleich der Schreibungen der Quittung mit denen der hier besprochenen Abmachung, sehe ich zwar sehr große Ähnlichkeiten im Duktus, jedoch auch distinktive Unterschiede in den Wortschreibungen. Ich glaube daher, dass es sich bei dem Schreiber der Quittungen und der Abmachungen nicht um dieselbe Person handelt. Jedoch dürften, wegen der zu bemerkenden Ähnlichkeiten, der Schreiber der Abmachungen und der der Quittungen derselben, aus Dime bekannten, Familie der Priesterschreiber Satabus und Stotoetis angehört haben, eventuell Vater und Sohn. Stadler, loc.cit. schlägt aus paläographischen und orthographischen Gründen darüber hinaus vor, auch die Handschrift C des von ihm publizierten Soknopaiosrituals, P. Berlin P 15799+23538 rto (TM 128992) aber auch den P. Berlin P 6750 rto (TM 55938, Widmer, RésurrectionWidmer, G., Résurrection d’Osiris -Naissance d’Horus. Les papyrus Berlin P. 6750 et Berlin P. 8765, témoignages de la persistance de la tradition sacerdotale dans le Fayoum à l'époque romaine (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 3; Berlin - Boston, 2015).) demselben Schreiber zuzuschreiben, der sowohl beide oben genannten Quittungen (P. Wien ÖNB D 6344 rto, P. Berlin P 23520 rto) aber auch die beiden Abmachungen (P. Wien ÖNB D 4852 rto, P. Berlin P 7059 rto) verfasst hätte. Mit Sicherheit gehören die Schreiberdieser beiden Ritualtexte, die auch innerhalb des Zeitfensters der besprochenen Abmachungen und Quittungen datiert werden, auch zur Familie der Priesterschreiber Satabus und Stotoetis. Wie bereits oben ausgeführt, wird hier ausgeschlossen, dass die Quittungen und die Abmachungen von demselben Schreiber verfasst wurden. Aufgrund des Duktus und der Wortschreibungen wird an dieser Stelle vermutet, dass die Handschrift C des Soknopaiosrituals, der des Schreibers der Quittungen nähersteht, wohingegen der der Duktus der Résurrection d’Osiris eher auf den Schreiber der Abmachungen hindeutet.
Orthographie:
Wie bereits aus den Verwaltungsdokumenten, aber auch religiösen Texten aus Dime bekannt, werden mtw und ntỉ.ỉw im freien Wechsel sowohl für die Schreibungen des Konjunktivs als auch des Relativkonverters verwendet, was an manchen Textstellen zu Schwierigkeiten bei der Interpretation von Satzgefügen führen kann (Lippert, in: Researches on the FayyumLippert, S., 'Die Abmachungen der Priester. Einblicke in das Leben und Arbeiten in Soknopaiou Nesos', in: Capasso, M. / Davoli, P. (edd.), New Archaeological and Papyrological Researches on the Fayyum. Proceedings of the International Meeting of Egyptology and Papyrology Lecce, June 8th - 10th 2005 (Papyrologica Lupiensia 14; Galatina (Lecce), 2007), 145-155, 150). Für Dime typisch ist auch eine Doppelschreibung des Suffixes der 3. Pers. Pl. c., hier bei rd.wỉ.ṱ⸗ww (Z. 5). In der Abmachung des P. Wien ÖNB D 4852 wird darüber hinaus auch der negative Besitzausdruck mn-m-tw⸗ in der Form mn-ntỉ.ỉw⸗ geschrieben (Z. 10-11). Die außergewöhnliche Schreibung ntỉ.ỉ.tw⸗w wird für die Bildung des Konjunktivs mit anschließendem Suffix der 3. Pers. Pl. c. verwendet (Z. 7, 11, 13 und 15) und ist sowohl in den oben erwähnten Verwaltungsdokumenten als auch den beiden Ritualhandschriften aus Dime belegt (Zauzich, Enchoria 27Zauzich, K.-Th., 'Das Ende der Form ḥr-nꜣ⸗ w stm - Eine Selbstberichtigung', Enchoria 27 (2001), 207-208.; Stadler, IsisStadler, M., Isis, das göttliche Kind und die Weltordnung. Neue religiöse Texte aus dem Fayum nach dem Papyrus Wien D. 12006 Recto (Mitteilungen aus der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Papyrus Erzherzog Rainer), N.S., Folge 28; Wien, 2004)., 90; Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 186; Stadler, SoknopaiosritualStadler, M., Das Soknopaiosritual. Texte zum \"Täglichen Ritual\" im Tempel des Soknopaios zu Dimê (SPR) (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 6; Berlin/Boston, 2022)., 27). Die Schreibung wird hier mit ntỉ.ỉ.tw⸗w transliteriert, da sie aus lautlichen Gründen eindeutig mit einfachen Schilfblatt und der Gruppe tw anstelle des gewohnten ntỉ.ỉw geschrieben wurde (vgl. die Schreibungen dieser Hand von tw z.B. bei mtw in der Paläographie der digitalen Textedition). Sehr auffällig ist die vom Schreiber verwendete Konstruktion ḏi̯.t.ṱ⸗f, bei dem der Infinitiv von ḏi̯.t mit einem starken als Suffixträger als direktes Objekt ein Suffix annimmt und nicht wie gewohnt das enklitische Personalpronomen. Dass bereits zu dieser frühen Zeit Suffixe zur Angabe des direkten Objekts am Infinitiv von ḏi̯.t verwendet werden, ist ungewöhnlich und lässt darauf schließen, dass der Text dieser Abmachung bereits spätdemotisch einzustufen ist. Im dem rund 100 Jahre später zu datierenden Magischen Papyrus London-Leiden finden sich bei den im Konjunktiv formulierten Anweisungen durchgehend Suffixe als direktes Objekt am Infinitiv von ḏi̯.t.
Urkundenbeschriftung:
Im Folgenden soll der Text der Abmachung besprochen werden. Einige Lesungen und inhaltliche Deutungen sind noch nicht gesichert. Hier dürften die anstehenden Neupublikationen der Dime Abmachungen durch Lippert und Schentuleit sowie die der neuen Dime Abrechnungen und Quittungen von Marie-Pierre Chaufray viele neue Erkenntnisse bringen. Zu den Lesungen und Deutungen soll auf die ausführlichen Kommentare in der vorliegenden Textbearbeitung hingewiesen werden.
Der erhaltene Text der Abmachung umfasst inhaltlich drei Themenbereiche.
Zu Beginn (Z. 1-7) werden, neben der Angabe der Amtszeit, explizit der Aufgabenbereich, nämlich die Buchhaltung der Ausgaben der Priester, sowie die Konditionen des Amts eines Schreibers der Priester festgelegt. Die Amtszeit des Priesters beginnt mit dem 15. Regierungsjahr des Kaisers Domitian (30. Aug. 95 n. Chr.). Mit seinem Amtsantritt ist der Schreiber für die Buchhaltung der Ausgaben des Tempels zuständig, deren Modalitäten weiter unten detailliert aufgeführt werden. Eine ungewöhnliche Formulierung findet sich in Z. 2 und 3 für die Beschreibung des Amtsantritts und des Amtswechsels, der nach einem Jahr, im 16. Regierungsjahr des Domitian am 28. Aug. 96 n. Chr., erfolgt: (2) ...(n-)ṯꜣi̯(-n) pꜣỉ hrw (n) fy r.r⸗s (3) mtw⸗f r ỉri̯⸗f r-hn ḥsb.t 16 šꜥ-tw⸗w fy r.r⸗s, wörtl.: (2) ... "von diesem Tag des Eilens zu ihm (md.t, "Amt") (3) den er machen wird, bis zum 16. Regierungsjahr, bis man (d.h. ein anderer) zu ihm (md.t, „Amt“) eilt". Wie bereits Lippert, in: Researches on the FayyumLippert, S., 'Die Abmachungen der Priester. Einblicke in das Leben und Arbeiten in Soknopaiou Nesos', in: Capasso, M. / Davoli, P. (edd.), New Archaeological and Papyrological Researches on the Fayyum. Proceedings of the International Meeting of Egyptology and Papyrology Lecce, June 8th - 10th 2005 (Papyrologica Lupiensia 14; Galatina (Lecce), 2007), 145-155, 150-151, hervorhebt, finden sich in Dime mehrfach Belege, dass die Priesterämter für die Dauer eines Jahres vergeben werden. Der Tag des Amtsantritts wird dabei häufig auch durch die Phrase n pꜣỉ hrw ṯꜣỉ ꜥnḫ, "... der Tag des Überreichens des Stabstraußes markiert", was auf eine offizielle Zeremonie beim Amtsantritt hindeutet.
Im P. P. Wien ÖNB D 6344 rto (Z. 3-4) wird weiter ausgeführt, dass der Schreiber mit den Lemeisa und den Ältesten der Priester zu den Tempeln von Krokodilopolis, Memphis, Alexandria und anderen Orten reist, um dort die Buchhaltung des Tempels zu führen. Die Funktion der Lemeisa der Priester (ỉmỉ-rʾ-mšꜥ.w nꜣ wꜥb.w) ist noch nicht ganz geklärt. Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 20, vermuten, dass es sich bei ihnen um eine Art priesterlichen Betriebsrat gehandelt haben könnten, der die Interessen der Priesterschaft gegenüber dem Tempel als Institution vertrat und unter anderem deren Abrechnungen mit dem Soknopaios-Tempel überprüfte. Neben den Gewerbebetrieben wurde vom Soknopaios-Tempel auch die Bewirtschaftung von Filialheiligtümern verpachtet. Hierunter gehörte, aus den Steuerquittungen von Dime belegt, der Ḥw.t-Sbk in Krokodilopolis. Bei den Erwähnungen von Reisen nach Memphis und Alexandria, dürfte es sich um Dienstreisen zu anstehenden Tempelsynoden handeln, bei denen die versammelte Priesterschaft der ägyptischen Tempel deren finanzielle und administrativen Organisation erörterte. Für die Haupt- und Konventstadt Alexandria sind seit der frühptolemäischen Zeit jährliche Synoden belegt, bei denen die Priester zur Teilnahme verpflichtet waren (Alexandria-Dekret, TM 129851, 243 v. Chr., Verpflichtung Z. 33-36). Austragungsort der dortigen Synoden war der Isis-Tempel (Alexandria-Dekret Z. 23; Philensis II-Dekret, TM 48339, Jahr 186 v. Chr., Z. 3). Die Teilnahmepflicht wurde mit dem Rosettana-Dekret (TM 8809, 196 v.Chr., Z. 9-10) für die Priesterschaften zwar aufgehoben, jährliche Synoden fanden aber weiterhin in Alexandria statt. Synoden konnten jedoch auch außerhalb der Hauptstadt, wie im Tempel der Theoi Euergetai in Kanopos (Kanopos-Dekret, TM 55659, 238 v. Chr., Z. 7-8) oder im Tempel von Memphis (Raphia-Dekret, TM 2984, 217 v. Chr., Z. 6; Rosettana-Dekret Z. 4-5; Philensis I-Dekret, TM 48335, 185-184 v. Chr., Z. 3) abgehalten werden (zu den ptolemäischen Synoden und ihren Dekreten: Hoffmann, ÄgyptenHoffmann, F., Ägypten. Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit. Eine Darstellung nach den demotischen Quellen (Studienbücher: Geschichte und Kultur der Alten Welt; Berlin, 2000)., 153-175; Recklinghausen, Philensis-DekreteRecklinghausen, D. von, Die Philensis-Dekrete. Untersuchungen über zwei Synodaldekrete aus der Zeit Ptolemaios'V. und ihre geschichtliche und religiöse Bedeutung (Ägyptologische Abhandlungen 73.1-2; Wiesbaden, 2018)., bes. 182-189). Dass der Schreiber mit den Lemeisa und Ältesten der Priester in seinem Anstellungsjahr zu dem im Text erwähnten Filialheiligtum in Krokodilopolis und vom Tempel verpachteten Betrieben oder Filialheiligtümern anderen Ortes reist, ist wohl konkret anzunehmen, da deren Buchhaltung jährlich erfolgen muss. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass mit der Erwähnung von Alexandria und Memphis in der Zeit des 95. bis 96. Regierungsjahres des Kaisers Domitian eine bzw. zwei Synoden in Realiter bereits einberufen worden waren. Hier dürfte eher eine allgemeine Aussage über eventuell anstehende Dienstreisen zu Synoden vertraglich festgehalten worden sein. Auf den Dienstreisen erhielt der Schreiber dieselben Rationen (ꜥḳ) wie die Lemeisa und wurde auch mit eine Art Reisezulage ausgestattet (Anm. zu Z. 4), die echtem Silbergeld ausgezahlt wurde und deren Höhe anscheinend variiere, je nachdem wie nahe oder weit das Reiseziel war.
Eine besonders interessante Regelung für das Amt des Priesterschreibers wird in den Zeilen 5 bis 7 aufgeführt. Explizit wird erwähnt, dass der amtierende Priesterschreiber während des Jahres seiner Anstellung am Tempel kein anderes Amt annehmen darf. Auch darf das Amt nach Ablauf des Dienstjahres erst dann von einer anderen Person übernommen werden, wenn der Amtsvorgänger die gesamte Buchhaltung seines Amtsjahres für den Tempel korrekt abgeschlossen hat. Diese Vorschrift erinnert an den P. BM EA 10225 (TM 50057; digitale Edition im Corpus des DPDP), der die letzten beiden Papyrusblätter einer wohl ursprünglich längeren Papyrusrolle umfasst, die nach ihrem Fund zerschnitten und in einzelnen Teilen über den Antikenhandel verkauft wurde. Der Papyrus birgt die letzten Eintragungen der Gewinnberechnung eines nicht genannten Tempels über Abgabenzahlungen von verpachteten Bäckereien aus dem Gebiet von Athribis und datiert in das Jahr 22.Regierungsjahr eventuell Ptolemaios'X. (93. v.Chr.). Die Einträge für die Ein- und Ausgaben des Tempels sind hier nicht, wie sonst bei Abrechnungen üblich, in einer chronologischen Reihenfolge sortiert erfasst, sondern, ohne auf eine zeitliche Ordnung ihrer Tagesdaten zu achten, einfach hintereinander verzeichnet. Dies lässt mich vermuten, dass der verantwortliche Tempelschreiber am Ende seiner Amtszeit die noch nicht erfasste Rechnungsposten schnell nachtrug und summierte, um seine Buchhaltung für den Tempel noch rechtzeitig korrekt abzuschließen.
In den Zeilen 7 bis 17 folgen detaillierte Anweisungen zu den Modalitäten der Erfassung der Ausgaben sowie des Empfangs von Rückzahlungen, für die der Priesterschreiber zuständig war.
Die Anweisungen für die Buchhaltung beginnen mit den tftf-Ausgaben (ausführliche Diskussion zum Lemma: s. Anm. zu Z. 7). Diese tftf-Ausgaben, die in echtem Silbergeld berechnet werden, soll der Priesterschreiber jeweils bis zu einer Höhe von 5 Deben "auflaufen" lassen, d.h. die Kasse des Schreibers bzw. der Tempel geht für die tftf-Ausgaben zunächst in Vorlage. Diese 5 Deben müssen dann dem Schreiber bzw. dem Tempel wieder zurückerstattet werden. Anders als bei anderen im Text erwähnten Ausgaben, deren Kostenzuweisung explizit mit mtw⸗f ḏi̯.t ... r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w, "Er (Schreiber) soll...X . zu der Ausgabe der Priester geben(rechnen)", angegeben wird, werden die tftf-Kosten bzw. ihre Begleichung nicht spezifiziert. Die Frage stellt sich nun für wen geht der Tempel in Vorlage und wer zahlt ihm diese Vorlage wieder zurück? Das Nomen tftf, hier ohne Determinativ geschrieben, wird gewöhnlicher Weise mit Korn über Plural oder schlagendem Arm determiniert. Die Bedeutung des Lemmas tftf ist trotz zahlreicher Belege bisher nicht geklärt. Diese Belege stehen jedoch immer im direkten Zusammenhang mit der Herstellung von Brot. Zumeist findet sich der Begriff in der Wendung hw(e) tftf in Quittungen die im Zusammenhang mit Mehllieferungen und/oder Bäckereien stehen. In der Abrechnung des P. Leiden RMO F 1974 / 7.52 (TM 102070; Tebtynis, Datum des letzten Listeneintrags 78 v. Chr.) steht tftf in Verbindung mit einer Auflistung von Ausgaben eines wohl privaten Haushaltes. Hier werden die tftf-Ausgaben für die Arbeit eines Misthophoros aufgeführt, d.h. einen Söldner bzw. eine Person, die gegen Bezahlung eine Aufgabe ausführt. Im bereits oben erwähnten P. BM EA 10225, der Gewinnberechnung eines Tempels aus verpachteten Bäckereien, werden die Kosten für die rmṯ.w n tftf aufgelistet, die seitens der Bäckereien dem Tempel zurückerstattet werden müssen. Dies bedeutet, dass diese rmṯ.w n tftf nicht Angehörige der vom Tempel verpachteten Bäckereibetriebe, sein können, da sonst ihre Vergütung direkt von der Bäckerei übernommen worden wäre und nicht über den Tempel laufen würde. Daher glaube ich, dass auch hier der Tempel für die tftf-Ausgaben der verpachteten Bäckereien in Vorlage geht und diesen die tftf-Kosten wieder an den Tempel zurückerstatten müssen (s. ausführliche Diskussion zum Lemma tftf, einer Arbeitsleistung, bei der es sich wohl um die Erstellung einer Zutat für das Backen von Brot und/oder der Zubereitung von Grütze handelt: P. BM EA 10225 (TM 50057), digitale Edition im Corpus des DPDP).
In den folgenden Zeilen 8 bis 10 werden die Abrechnungsmodalitäten der snsn(.t)(?)-Brote definiert. Das Lemma snsn(.t)(?) ist bezüglich seiner Lesung bzw. seiner zugrundeliegenden hieroglyphischen Zeichenschreibung nicht gesichert (s. hierzu Anm. zu Z 8). Es handelt sich mit Sicherheit um Brot, dass, wie die Abrechnungen aus Dime zeigen, sowohl als tägliche Nahrung als auch als Opfer verwendet wurden. Hier findet sich zwar die Spezifikation, dass die Kosten dieser Brote zu den Ausgaben der Priester gerechnet werden sollen (mtw⸗f ḏi̯.t ... r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w), die Art und Weise, wie deren Kosten berechnet werden soll, ist jedoch außergewöhnlich. Wohl Aufgrund ihres schwankenden Marktwertes, soll der Schreiber die Brote, die für die Priester bestimmt sind, egal ob groß oder klein, zum Marktwert (r-ẖ(.t) pꜣ h̭ꜥl pꜣ ẖl) eines großen Brotes erwerben. Die Summe dieser Ausgaben wird jedoch nicht sofort zu den Ausgaben der Priester gerechnet, sondern wird zunächst als extra Sonderposten den Lemeisa und Ältesten der Priester übergeben. Diese setzen hierauf den endgültigen Summenpreis fest, dessen Höhe erst dann zu den Ausgaben der Priester gerechnet wird. Eventuell hat diese Art der Kostenabstimmung mit der bereits oben erwähnten Funktion der Lemeisa als eine Art Betriebsrat zu tun, die die Interessen der Priester gegenüber dem Tempel, der durch die Ältesten der Priester repräsentiert wird, vertraten.
In den Zeilen 10-11 findet sich Anweisungen für die Erfassung der Ausgaben für Dornakazien(holz) und Lampe(nöl), die zu den Gütern gehören, die die Priester vom Tempel erhalten und in den Dime-Abrechnungen unter "laufende Kosten" geführt werden. Hier wird eine genaue Berechnungsgrundlage nicht weiter ausgeführt. Explizit wird jedoch erwähnt, dass die Priester keine Ansprüche auf verlorene oder zerstörte Bierkrüge und wlm-Stängel erheben können, d.h. diese wohl aus eigener Tasche bezahlen müssen. In der bereits erwähnten Abmachung P. Berlin P 7059, die von demselben Schreiber wie die hier besprochene Abmachung verfasst wurde, findet sich der Begriff wlm mit Pflanzendeterminativ im Zusammenhang mit einer Lieferung von neuem wlm. Dieser Begriff (s. Anm. zu Z. 10) findet sich auch häufig in den Dime-Abrechnungen und wird dort sowohl mit Holz aber auch Pflanze determiniert. Wlm bezeichnet eine bestimmte Holzart, sondern eine Schnittform des Holzes, die entweder wie hier ohne Spezifizierung, oder wie in einigen Dime Abrechnungen im Zusammenhang mit den Holzarten wrm ḫnṱy(.t) "Scheit/Stängel Akazienholz", und wrm bn, "Scheit/Stängel Palmholz", erwähnt wird. Sein Verwendungszweck ist noch nicht geklärt, einige Belege deuten aber darauf hin, dass er auch als Feuerholz diente, andere deuten auf ein Holzgerät hin. Etymologisch könnte es mit dem koptischen Lemma ⲟⲩⲁⲗⲙⲉ, dessen Bedeutung auch nicht geklärt ist, das aber vererbt werden kann, in Verbindung stehen.
Es folgt ein weiterer Buchungsposten (Z. 11-12) für große und kleine snsn(.t)(?)-Brote , dessen Berechnung jedoch anders angesetzt wird als zuvor. Sowohl die Benennung der Personengruppe pꜣ rmṯ nb pꜣ tꜣ als auch die fehlende Kostenzuordnung r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w fehlen. Dies lässt vermuten, dass es sich hier Brote handelt, die direkt beim Schreiber von einer Personengruppe erworben werden, die nicht zu den Priestern zu zählen ist daher keiner Sonderberechnung bedürfen und daher auch sofort beim Schreiber nach dem aktuellen Marktwert eines großen oder kleinen Brotes zu bezahlen sind.
Die folgenden Anweisungen zur Berechnung (Z. 12-14) sind außergewöhnlich. Die Öle (Z. 12), die zum Marktpreis berechnet und zu den Ausgaben der Priester gegeben werden, sollen mit dem sich im Tempel befindlichen hölzernen Halbkrug (gs-ḳby.t) abgemessen werden. Obgleich die Ölherstellung in der römischen Zeit ein Staatsmonopol war, wurde den Tempeln erlaubt, für den Eigenverbrauch das Öl in tempeleigenen, verpachteten Ölmühlen selbst pressen zu lassen. Aus den Dime-Quittungen geht hervor, dass die Pächter dieser Ölmühlen die diesbezüglichen Steuerabgaben zunächst an den Tempel entrichteten mussten, der seinerseits diese Abgaben an die Staatskasse abführte (Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 9; Muhs, Tax receiptsMuhs, B., Tax receipts, taxpayers, and taxes in early Ptolemaic Thebes (The University of Chicago Oriental Institute publications 126; Chicago, 2005)., 73-79). Obgleich die Ausgaben der Öle zum Marktpreis berechnet werden, dürfte dieser im Tempel deponierte hölzerne Halbkrug eine speziell 'geeichte' Maßeinheit darstellen, die wohl exklusiv zur Erfassung der Ölausgaben des Tempels bzw. seiner Angehörigen und der Berechnung der diesbezüglich an die Staatsbank zu zahlenden Steuern diente und nicht vom allgemeinen, öffentlichen Markt verwendet wurde. Gleich nach Berechnung der Ausgaben für Öle folgt die Anweisung zur Erfassung der Kosten von Salz und Leinen, die der Priesterschreiber "dort" zum Marktpreis des Tages zu den Ausgaben der Priester geben soll (mtw⸗f ḏi̯.t n.ỉm.w ḥmꜣ (14) ꜥꜣy(.t) r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w). Grammatikalisch kann sich das Adverb n.ỉm.w sowohl auf den zuvor genannten hölzernen Halbkrug als auch auf den Tempel beziehen. Da das hier erwähnte Salz und Leinen wohl kaum mit dem gs-ḳby.t der Öle abgemessen werden sein kann, kommt als Bezugswort nur der Tempel in Frage, in dem Salz und Leinen abgerechnet werden sollen. Ähnlich wie bei der Abrechnung der Öle, steht dies in Zusammenhang mit Abgaben, die der Tempel für diese beiden Güter der Staatsbank zu entrichten hatte und daher seine diesbezüglichen Ausgaben im Tempel berechnete. Das Salz wurde mit der Steuerreform Ptolemaios'II. monopolisiert und eine generelle Salzsteuer seitens des Staates erhoben, die der Tempel jedoch, jedenfalls in ptolemäischer Zeit, zu einem ermäßigten Satz an den Staat abführen musste Muhs, Tax receiptsMuhs, B., Tax receipts, taxpayers, and taxes in early Ptolemaic Thebes (The University of Chicago Oriental Institute publications 126; Chicago, 2005)., 8-10). Auch für Leinen bestand eine Abgaben- und Steuerpflicht. Der Soknopaios-Tempel erhielt von den von ihm beschäftigten Webern eine Art "Zunftabgabe", für die vom Tempel vergebene Berufslizenz (Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 10-12). Die Steuererheber der Weber (nꜣ sḥn.w nꜣ mḏḳ.w), die wohl selbst zu dieser Berufsgruppe gehörte und das Amt ein Jahr innehatten, sammelten diese Abgabe in einem monatlichen oder zweimonatlichen Turnus von den Webern ein und leitete diese an den Tempel weiter. Weitere Zahlungen, die mit den Webern im Zusammenhang stehen, sind staatliche Abgaben (wty pr-ꜥꜣ), Abgaben für die Altäre (nꜣ h̭wy.wt) und für den Überschuss der Priester (ḥwꜣ nꜣ wꜥb.w), wurden von den Steuererhebern der Weber und von Lesonen an die staatlichen Steuererheber der Priester gezahlt und dann in die Staatsbank eingezahlt.
Es folgen Anweisungen zur Erfassung der Ausgaben der Priester für Nahrungsmittel, Tauben, Grütze und der swb-Pflanze (Z. 14-17, mit Anm. zu Lesungen und Deutungen der Lemmata). Allgemeine Nahrungsmittel sollen mit 1/2 Obole pro Person berechnet werden. Es stellt sich die Frage, ob mit Lemma glmpe (Z. 15), das mit dem Pflanzendeterminativ geschrieben ist, die Taube oder der Kohl gemeint ist? Belege eines Lemmas grmpe finden sich in DimeData zumeist im Zusammenhang mit Gütern und Lebensmittel gelistet, die den Priestern seitens des Tempels zustehen. Hierbei finden sich Schreibungen von grmpe sowohl mit dem Determinativ des Vogels als auch dem der Pflanze, die beide von DimeData mit dem Lemma "Taube" identifiziert werden. Die Kostenangabe von 1 1/2 Obolen pro grmpe ist konstant für beiden Schreibungen (Vogel/Pflanze). Daher dürfte es sich bei diesen Belegen immer um dasselbe Lemma grmpe handeln, welches hier nach DimeData als "Taube" gedeutet wird. Die hier vorgestellte Lesung und Deutung der folgenden Sequenz (Z. 15-16: pꜣ ꜣwšꜥ nb mtw⸗f psy.ṱ⸗f ⸢mtw⸣[⸗f ỉp.ṱ⸗f] r ḏbꜥ(.t) 2.t ỉrm pꜣy⸗f sḥn ỉrm pꜣy⸢⸗f⸣ pwr, s. Anm. zu diesen Zeilen) ist umstritten. Die in DimeData aufgenommenen Belege für das Lemma ꜣwš werden dort mit dem Lemma ỉwš / ꜣwš, "Weihrauch, Harz", identifiziert. Einer Deutung, der ich kritisch gegenüberstehe. Eindeutig ist, dass in allen Dime-Abrechnungen das Lemma ꜣwš, wie auch hier, mit dem Gefäß determiniert ist und seine Kosten mit 2 Obolen berechnet werden. Weiterhin findet es sich dort wie beim P. Wien (Vindob) ÖNB D 4852 rto fast ausschließlich im Verbund mit einer Aufstellung laufender Kosten von Nahrungsmitteln, wie Wasser, Fleisch, Wein und insbesondere Brot gelistet. Daher ist sehr wahrscheinlich, dass es sich bei den Belegen aus Dime nicht um "Weihrauch, Harz" handelt, das normalerweise mit Korn über Plural determiniert wird, sondern um das demotische Lemma ꜣw, "Teig, Brei, Grütze", das dieselbe Schreibung besitzt, jedoch mit Gefäß oder Brot determiniert wird. Hier soll nochmals der mehrfach oben erwähnten P. BM EA 10225 genannt werden. In der Gewinnberechnung des Tempels aus Einkünften verpachteter Bäckereien werden ganz am Ende die Kosten von Lebensmitteln aufgelistet, die den Bäckereibeschäftigten seitens des Tempels zustehen und zu Lasten des Tempels gehen. Hier werden Sesam, Knoblauch, Kraut, Zwiebeln sowie ḥmꜣ wbꜣ nꜣ ꜣwš.w, "Salz für die Grützen", aufgeführt. In Zeile 16 der vorliegenden Abmachung heißt es weiter, dass die gekochte Grütze mit 2 Obolen inklusive ihrer sḥn, "Anweisung", sowie ihrem "Essig" berechnet wird. Auch diese Lesungen sind umstritten. Dass das Lemma sḥn mit Körnern über Plural determiniert wird, ist ungewöhnlich jedoch unter anderem in identischer Schreibung im P. Berlin P 8345, Col.I, 9, belegt (ꜥ.wỉ sḥn-ꜥnḫ, 'Haus der 'Anweisung des Lebens''). Bei diesem Beispiel handelt es sich um das Astrologisches Handbuch aus Dime, 75-150 v.Chr. (digitale Edition im Corpus des DPDP). Der einmalige Beleg in DimeData für sḥn mit dem Determinativ Korn über Plural wird mit "Stößel" identifiziert, leider ohne näheren Angaben, und findet sich im Zusammenhang einer Kostenaufstellung von Lebensmitteln. Das folgende Lemma pꜣy⸢⸗f⸣ pwr, das eindeutig mit dem für diese Hand typischen Gefäß determiniert wird, ist mit aller Wahrscheinlichkeit mit der Schreibung des Lemmas "Essig", zu identifizieren. Typische Beispiele dieser eigenwilligen Schreibungen der wr-Gruppe in römischer Zeit, bei denen der darüber liegende Schrägstrich entweder überlang mit starkem Schwung ausgeführt wird oder diesen sogar mit der wr-Gruppe zu einer Form (ähnlich der arabischen Zahl 8) ligaturisieren, finden sich insbesondere in Dime und Tebtynis bei den Schreibungen von wꜣḏ-wr. Eine identische verschlungene Ligaturisierung findet der w-Gruppe findet sich in dem oben bereits erwähnten Ritualtext Berlin P 6750 rto (Widmer, RésurrectionWidmer, G., Résurrection d’Osiris -Naissance d’Horus. Les papyrus Berlin P. 6750 et Berlin P. 8765, témoignages de la persistance de la tradition sacerdotale dans le Fayoum à l'époque romaine (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 3; Berlin - Boston, 2015)., 439, bes. Col.x+4, 6-7, 450 Taf.), bei dem eine große paläographisch große Ähnlichkeiten zur der hier besprochenen Abmachung erkannt wurde (s.o. zu Datierung und Schreiber). Bei der swb-Pflanze, die nicht gekocht wird und nach dem Marktwert berechnet werden soll, handelt es sich höchstwahrscheinlich, ähnlich wie das sm-Kraut, um eine aromatische Pflanze, die sowohl als Nahrungsmittel bzw. Gewürz, als auch als Futter für Tiere verwendet werden konnte. Die Wendung in der Mitte der Zeile 17 mtw⸗f ỉp.ṱ (pꜣ) hwe[.w nꜣ wꜥb.w mtw]⸗f ḏi̯.t šm⸗w r-bnr dürfte die Schlussberechnung aller Kosten betreffen, die der Schreiber erstellen musste, um sie den Lemeisa und den Ältesten der Priester zur Schlussprüfung zu übergeben.
Da die Zeilen 18 bis 19 stark zerstört sind, lässt sich der Inhalt des letzten erhaltenen Abschnittes der Abmachung nicht erschließen. Eindeutig ist jedoch ein thematischer Wechsel, der eventuell in Richtung der Dienstpflichten und Zuständigkeiten weist.
- Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5).
- Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90.
- Hoffmann, F., Ägypten. Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit. Eine Darstellung nach den demotischen Quellen (Studienbücher: Geschichte und Kultur der Alten Welt; Berlin, 2000), 100-101 (Zeilen 1-7 Üb.).
- Zauzich, K.-Th., 'Das Ende der Form ḥr-nꜣ⸗w stm - Eine Selbstberichtigung', Enchoria 27 (2001), 207-208.
- Brinker, den A. / Muhs, B.P. / Vleeming, S.P. (edd.), A Berichtigungsliste of Demotic Documents (Studia Demotica 7.A, B, C; Leuven / Paris / Dudley, MA 2005-2013)., A, 322-324.
- Vleeming, S., A Berichtigungsliste of Demotic documents in A. D. 2007 (Braunberg, 2008), 20.
- Lippert, S. / Schentuleit, M., Abmachungen (Demotische Dokumente aus Dime VI; in Vorbereitung).
- ÖNB: hn.w-Urkunde (P. Vindob. D 4852).
Urkundenbeschriftung

|1
𓈖:𓄿1
𓉔2𓈖:𓏌*𓏲𓏲:𓏏𓏛2:𓏥
𓏏':𓄿2
𓌃𓂧:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛𓀁
𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏫:°
𓆳𓏏:𓊗1
𓎆:𓏏
𓏾
𓈖
𓂧𓍯2𓅓𓏏𓇋𓇋𓏲𓈖:𓏌*𓏲𓐠𓏤𓏰:𓏛𓌙:𓈉2𓅆𓋹𓍑𓋴𓏏2
°
𓈎:𓇋𓇋𓏲𓐠𓏤𓏰:𓏛𓃭𓏤𓐠𓏤𓏰:𓏛𓌙:𓈉2
𓅯𓄿2
𓋴1𓅡◳𓏤1:𓊃5𓍘𓇋2𓐠𓏤𓏰:𓏛𓌙:𓈉2
𓈎𓃭𓏤𓅓𓈖:𓏌*𓏲𓈎:𓊃5𓌙:𓈉2
°
|2
𓅯𓄿2
𓊹𓅆
𓈖:𓏏*𓏭1
𓅓'𓎔𓇋𓏲𓏴:𓂡1𓍘1
𓅯𓄿2
𓂋:𓍿𓀀𓏪
𓎟:𓏏1
𓅯𓄿2
𓇾:𓏤@1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓁹:𓂋*𓏭
𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏫:°
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓁹:𓂋*𓏭
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
°
𓂷:𓂡1
𓅯𓄿𓏭1
𓉔2𓇳𓏤
𓆑4𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1
𓇋𓀁𓂋:𓊃𓋴𓏏2
°
|3
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓇋𓀁
𓁹:𓂋*𓏭𓆑
𓂋1𓉔2𓈖:𓏌*𓏲𓏛
𓆳𓏏:𓊗1
𓎆
𓏿
𓆷𓉻:𓂝*𓏛1𓏲:𓏏𓏤
𓏪
𓆑4𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1
𓇋𓀁𓂋:𓊃𓋴𓏏2
°
𓈖:𓏏*𓏭𓇋𓏲3
𓅯𓄿2
𓏞3𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓆣:𓂋𓏲
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓈖:𓄿1
𓅓:𓂋
𓀎𓏰:𓀀𓀁
𓏛2:𓏥:°
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
°
|4
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓈖:𓄿1
𓆼𓃭𓏤𓀔
𓉻:𓂝*𓏛𓇋𓇋𓏲𓀁𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2°:𓅆𓏪
𓂋1
𓉗2𓉐𓏤4@
**𓋴𓃀2𓏲2𓅆**:𓎡
𓏤𓏰:𓊖
𓏠:𓈖𓈖:𓄤𓏭:𓏛𓅆𓏤𓏰:𓊖
𓂋:𓂝:𓏤𓀨2𓉐𓏤4@𓅆𓏤𓏰:𓊖
𓌶:𓂝1𓆄𓉐𓏤4@
𓎟:𓏏1
𓏏:𓈙𓏤𓏰:𓊖
𓎟:𓏏1
𓌨:𓂋𓏭:𓏛
𓅱𓐠𓏤𓏰:𓏛𓏏:𓇋𓏲𓌉𓋞:𓈒*𓏥1

|5
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂷:𓂡1
𓅯𓄿2
𓂝:𓈎𓏲𓏒:𓏥4𓈒:𓏥
𓈖:𓏏*𓏭2𓇋𓀁1𓁹:𓂋*𓏭
𓈖:𓄿1
𓅓:𓂋
𓀎𓏰:𓀀𓀁
𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏫:°
𓂋1
𓂷:𓂡1𓍘1
𓆑
𓂋1
𓂋:𓂧@𓂾𓂾𓄹:𓏭1𓍘1
𓏪𓏪
𓆼𓄿𓂝:𓂻
𓂋1
𓅯𓄿2
𓂧:**𓏇1𓇋𓇋𓏲**𓏤𓏰:𓊖
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓍃1𓅓𓏭:𓏛@

|6
𓆑4𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1
𓂋1
𓄋:𓊪@𓏲𓏭:𓏛𓀜2
𓅓1𓐠𓏤𓏰:𓏛4
𓏏':𓄿2
𓌃𓂧:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛𓀁
𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓌡:𓂝*𓏤𓄿2𓏭:𓏛1𓀁𓍘1
𓋴𓏏2
°
𓈖:𓏏*𓏭𓇋𓏲3
𓍃1𓅓𓏭:𓏛@
𓂋:𓍿𓀀𓏪
𓆑4𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1
𓂋1
𓏏':𓄿2
𓌃𓂧:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛𓀁
𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'°:𓈘:𓈇1𓅆𓏪

|7
𓂋1
𓃹:𓈖
𓊗1
𓇋𓀁𓂋':𓆑
𓏌:𓈖𓉐𓏤4@
𓊹𓉗2𓉐𓏤4@𓅆
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓁹:𓂋*𓏭
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓂧':𓆑𓂧':𓆑
𓌉𓋞:𓈒*𓏥1𓊗:𓏻
𓆷𓉻:𓂝*𓏛2𓏲:𓏏𓏤
𓏪
𓇋2𓊪1𓏭:𓏛1𓀁
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓆑
𓆷𓉻:𓂝*𓏛1
𓌉𓋞:𓈒*𓏥1𓊗:𓏻
𓏾
𓈖:𓏏*𓏭1𓇋1𓏲:𓏏
𓏪3
𓂞:𓏏4
𓂞:𓏏8
𓋴𓏏2𓏏
𓈖2
:
𓆑
°
|8
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4
?𓑖??𓑖?𓈒:𓏥
𓉻':𓉻:𓂝*𓏛𓏏
?𓑖??𓑖?𓈒:𓏥
𓅪𓀐𓏏
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓂋1𓄡:𓏏*𓏤𓄹:𓏭1
𓅯𓄿2
𓐍:𓏭1𓉻:𓂝*𓏛𓃭𓏤'𓌉𓋞:𓈒*𓏥1
𓅯𓄿2
𓆼𓃭𓏤𓉐𓏤4@
?𓑖??𓑖?𓈒:𓏥
𓉻':𓉻:𓂝*𓏛
𓎟:𓏏1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
°:𓂞:𓏏4
𓈝1@𓂻
𓏪
𓂋1𓈐:𓂻:°

|9
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓏏*𓏭𓇋𓏲3
𓈖:𓄿1
𓅓:𓂋
𓀎𓏰:𓀀𓀁
𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓈖:𓄿1
𓆼𓃭𓏤𓀔
𓉻:𓂝*𓏛𓇋𓇋𓏲𓀁𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
°
𓋴𓏠:𓈖°:𓏌𓏲𓍖:𓏛𓏭:𓏛1𓀁
𓋴1𓍯2𓈖:𓏌*𓏲𓌉𓋞:𓈒*𓏥1𓍘1
𓆑
𓃀2𓏲2𓁹:𓂋*𓏭𓏲:𓏏𓏤
𓏪
𓂞:𓏏4
𓈝1@𓂻
𓏪

|10
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4
𓐍:𓈖1𓍘𓇋2𓇋𓇋𓏲𓆰𓏪
𓃭𓏤𓈎𓏌@
𓆼𓅡◳𓏤1:𓊃5𓊮1
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓅨:𓂋*𓏰𓃭𓏤𓅓𓆰𓏪
𓂝:𓈙𓏌@
𓇋𓏲
'
𓏪2
𓂝:𓈎𓅪𓀐
°
𓅓1𓈖:𓏥𓂜1:𓅪2
|11 𓈖:𓏏*𓏭𓇋𓏲3
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓌃𓂧:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛𓀁
𓅓1𓏲:𓏏𓏤
𓏪
𓅯𓄿2
𓂋:𓍿𓀀𓏪
𓎟:𓏏1
𓅯𓄿2
𓇾:𓏤@1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓌻𓏭:𓏛1𓀁
𓆑4𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1
𓂋1
?𓑖??𓑖?𓈒:𓏥
𓉻':𓉻:𓂝*𓏛𓏏
?𓑖??𓑖?𓈒:𓏥
𓅪𓀐𓏏
𓅱𓃀4𓏲4@𓀁𓍘1
𓆑
𓈖:𓏏*𓏭1𓇋1𓏲:𓏏
𓏪3
𓅓'𓎔𓇋𓏲
𓋴1𓍯2𓈖:𓏌*𓏲𓌉𓋞:𓈒*𓏥1𓍘1
𓏪

|12
𓅯𓄿𓏭1
𓉔2𓇳𓏤
𓏌:𓈖𓉐𓏤4@
𓅯𓄿𓏭1
𓉔2𓏰:𓇳2𓏤2
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4
𓅘𓎛𓎛𓏌@
𓍑𓄿3𓇋𓇋𓏲𓏏𓆰𓏪
𓅘𓎛𓎛𓏌@
𓋴1𓅓𓇋𓇋𓏲𓆰𓏪
𓅘𓎛𓎛𓏌@
𓍑𓄿3𓍑𓄿3𓆷𓆰𓏪
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏫:°

|13
𓂋1𓄡:𓏏*𓏤𓄹:𓏭1
𓅯𓄿2
𓐍:𓏭1𓉻:𓂝*𓏛𓃭𓏤'𓌉𓋞:𓈒*𓏥1
𓅯𓄿2
𓆼𓃭𓏤𓉐𓏤4@
𓈖:𓏏*𓏭1𓇋1𓏲:𓏏
𓏪3
𓆼𓇋𓏲𓂷:𓂡𓀁
𓏪
𓏏':𓄿2
𓐝2@
𓈎𓃀2𓏲2𓇋𓇋𓏲𓏌@𓏏
𓆱:𓏏*𓏤𓆱:𓏥:°𓆱:𓏏*𓏤
𓈖:𓏏*𓏭1
𓏌:𓈖𓉐𓏤4@
𓊹𓉗2𓉐𓏤4@𓅆
°
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4
𓈖𓇋𓅓𓏭:𓏛3𓏪2
𓎛𓌳1:**𓂂𓂂**𓌽:𓏥

|14
𓉻:𓄿2𓇋𓇋𓏲𓆰𓏪
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓂋1𓄡:𓏏*𓏤𓄹:𓏭1
𓅯𓄿2
𓐍:𓏭1𓉻:𓂝*𓏛𓃭𓏤'𓌉𓋞:𓈒*𓏥1
𓅯𓄿2
𓆼𓃭𓏤𓉐𓏤4@
°
𓅯𓄿𓏭1
𓉔2𓇳𓏤
𓅯𓄿2
𓈖:𓎡:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛𓈒:𓏥
𓏶𓅓𓏭1𓀁𓈒:𓏥
𓎟:𓏏1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4𓍘1
𓆑
𓂋1
𓅯𓄿2
𓉔2𓍯2𓏭:𓏛𓏪

|15
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓇋𓊪1𓏭:𓏛1𓀁𓍘1
𓆑
𓏏:𓈖
𓐝2@
𓂋1
𓅯𓄿2
𓂋:𓍿𓀀𓏪
𓅯𓄿2
𓎼𓃭𓏤𓅓𓊪1:𓇋𓏲𓆰𓏪
𓎟:𓏏1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓊪1:𓊃5𓇋𓇋𓏲𓊮1𓍘1
𓆑
𓈖:𓏏*𓏭1𓇋1𓏲:𓏏
𓏪3
𓇋2𓊪1𓏭:𓏛1𓀁𓍘1
𓆑
𓂋1
𓂭:𓂝
𓏺:𓏏𓏏
𓐝2@
𓅯𓄿2
𓄿𓍯2𓆷𓉻:𓂝*𓏛1𓏌@
𓎟:𓏏1
°
|16
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓊪1:𓊃5𓇋𓇋𓏲𓊮1𓍘1
𓆑
𓅓1⸣[𓏲:𓏏
]⸢
𓆑
⸣[
𓇋2𓊪1]𓏭:𓏛1𓀁[𓍘1
𓆑
]
𓂋1
𓂭:𓂝
𓏻3:𓏏
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓅯𓄿2𓇋𓇋
'
𓆑
𓈖5:**𓋴𓆰:𓈖𓏪**𓈒:𓏥
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛
𓅯𓄿2𓇋𓇋
'⸢
𓆑
𓊪1𓅨:𓂋*𓏰2@𓏌@
𓅯𓄿2
𓋴1𓍯2𓅡◳𓏤𓆰𓏪
𓎟:𓏏1
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓂞:𓏏4𓍘1
𓆑
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
°
|17
𓇋𓊪1𓏭:𓏛1𓀁𓍘1
𓆑
𓂋1𓄡:𓏏*𓏤𓄹:𓏭1
𓅯𓄿2
⸣ [𓐍:𓏭1𓉻:𓂝*𓏛𓃭𓏤'𓌉𓋞:𓈒*𓏥1 𓅯𓄿2
𓆼𓃭𓏤]⸢𓉐𓏤4@
°
𓅓1𓏲:𓏏
𓆑
𓇋𓊪1𓏭:𓏛1𓀁
𓉔2𓍯2𓇋𓏲'⸣[𓏭:𓏛𓏪
𓈖:𓄿1 𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪 𓅓1𓏲:𓏏]
𓆑
𓂞:𓏏4
𓈝1@𓂻
𓏪
𓂋1𓈐:𓂻:°
𓅱⸣[?𓃀4𓏲4@𓀁
? ... ... ...]⸢?...?⸣?𓏲𓏭:𓏛?
𓎟:𓏏1
°
|18 [... ... ...] ⸢
𓎇𓐁
?...?⸣[... ... ... ... ... ... ... ...]𓅆
𓁹:𓂋*𓏭
𓏞𓍼:𓏤𓍼:𓏥1
𓈖:𓄿1
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓅆𓏪
[... ... ... ... ... ... ... ...]
𓁹:𓂋*𓏭
𓆑
𓎨𓈖:𓏌*𓏲𓇋𓇋𓏲𓈒:𓏥
[... ... ... ... ... ...]
𓌨:𓂋𓏭:𓏛𓄂:𓏏*𓏤𓏏

|19 [... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]⸢𓏭:𓏛1𓀁 ?...?⸣[...] ⸢?𓏏':𓄿2𓈖:𓏌*𓏲?⸣[... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]
𓅘𓇋𓇋𓏲𓏴:𓂡1𓍘𓇋4
[... ... ... ... ... ... ... ... ... ...] ?𓍘𓇋4:𓇋𓇋𓏲𓏲2𓏲𓏭:𓏛? °
(1) nꜣ hn.w tꜣ md.t sẖꜣ nꜣ wꜥb.w <n> ḥsb.t 15.t n Dwmtyns-ꜥ.w.s- Ḳysls pꜣ Sbsṱs Ḳlmn⸢ḳ⸣s
(2) pꜣ nṯr-ntỉ-mḥe.ṱ pꜣ rmṯ nb pꜣ tꜣ mtw⸗f (r) ỉri̯ sẖꜣ nꜣ wꜥb.w mtw⸗f ỉri̯ hwe.w (n-)ṯꜣi̯(-n) pꜣỉ hrw (n) fy r.r⸗s
(3) mtw⸗f r ỉri̯⸗f r-hn ḥsb.t 16 šꜥ-tw⸗w fy r.r⸗s ntỉ.ỉw pꜣ sẖꜣ nꜣ wꜥb.w ḫpr ỉrm nꜣ ỉmỉ-rʾmšꜥ.w nꜣ wꜥb.w
(4) ỉrm nꜣ ẖl-ꜥꜣy.w nꜣ wꜥb.w r Ḥw.t-Sbk Mn-nfr Rʾ-ꜥ-ḳd mꜣꜥ nb tš nb ẖr wste
(5) mtw⸗f ṯꜣi̯ pꜣ ꜥḳ ntỉ.ỉ:ỉri̯ nꜣ ỉmỉ-rʾ-mšꜥ.w nꜣ wꜥb.w r ṯꜣi̯.ṱ⸗f r rd.wỉ.ṱ.⸗ww ḫꜣꜥ r pꜣ dmy mtw⸗f tm
(6) fy r ỉp(.t) m-sꜣ tꜣ md.t sẖꜣ nꜣ wꜥb.w wꜥꜣ.ṱ⸗s ntỉ.ỉw tm rmṯ fy r tꜣ md.t sẖꜣ nꜣ wꜣb.w
(7) r wn sp r.r⸗f ẖn ḥw.t-nṯr mtw⸗f ỉri̯ hwe.w tftf <n> ḥḏ sp-2 šꜥ-tw⸗w ỉp ỉrm⸗f šꜥ ḥḏ sp-2 5 ntỉ.ỉ.tw⸗w ḏi̯.t {ḏi̯.t} st n⸗f
(8) mtw⸗f ḏi̯.t snsn(.t)(?) ꜥꜣ.t snsn(.t)(?) ḫm.t r pꜣ hwe.w r-ẖ(.t) pꜣ h̭ꜥl pꜣ ẖl (n) snsn(.t)(?) ꜥꜣ(.t) nb mtw⸗f ḏi̯.t šm⸗w r-bnr
(9) r pꜣ hwe.w ntỉ.ỉw nꜣ ỉmỉ-rʾ-mšꜥ.w nꜣ wꜥb.w ỉrm nꜣ ẖl-ꜥꜣy.w nꜣ wꜥb.w smn swn.ṱ⸗f bw-ỉri̯-tw⸗w ḏi̯.t šm⸗w
(10) r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w mtw⸗f ḏi̯.t ḫnṱy(.t) lḳ <nḥḥ n> ẖbs r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w wlm ꜥš ỉw⸗w ꜥḳ mn-
(11) ntỉ.ỉw nꜣ wꜥb.w md.t m-tw⸗w pꜣ rmṯ nb pꜣ tꜣ mtw⸗f mri̯ fy r snsn(.t)(?) ꜥꜣ.t snsn(.t)(?) ḫm.t wbꜣ.ṱ⸗f ntỉ.ỉ.tw⸗w mḥe swn.ṱ⸗w
(12) (n) pꜣỉ hr⸢w⸣ ẖn pꜣỉ hrw mtw⸗f ḏi̯.t nḥḥ ḏyt nḥḥ smy nḥḥ ḏḏš r pꜣ hw.w nꜣ wꜥb.w
(13) r-ẖ(.t) pꜣ h̭ꜥl pꜣ ẖl ntỉ.ỉ.tw⸗w ḫꜣe⸗w <n> tꜣ gs-ḳby.t <n> ḫt ntỉ ẖn ḥw.t-nṯr mtw⸗f ḏi̯.t n.ỉm⸗w ḥmꜣ
(14) ꜥꜣy(.t) r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w r-ẖ(.t) pꜣ h̭ꜥl pꜣ ẖl (n) pꜣỉ hrw pꜣ nkt-wnm nb mtw⸗f ḏi̯.t.ṱ⸗f r pꜣ hw.w
(15) nꜣ wꜥb.w mtw⸗f ỉp.ṱ⸗f tn 1/2 (ḏbꜥ.t) r pꜣ rmṯ pꜣ glmpe nb mtw⸗f psy.ṱ⸗f ntỉ.ỉ.tw⸗w ỉp.ṱ⸗f r ḏbꜥ(.t) 1.t 1/2 pꜣ ꜣwšꜥ nb
(16) mtw⸗f psy.ṱ⸗f ⸢mtw⸣[⸗f ỉp.ṱ⸗f] r ḏbꜥ(.t) 2.t ỉrm pꜣy⸗f sḥn ỉrm pꜣy⸢⸗f⸣ pwr pꜣ ⸢s⸣wb nb mtw⸢⸗f⸣ ḏi̯.t.ṱ⸗f mtw⸗f
(17) ỉp.ṱ⸗f r-ẖ(.t) ⸢pꜣ⸣ [h̭ꜥl pꜣ ẖꜥl] mtw⸗f ỉp (nꜣ) hw⸢e⸣[.w nꜣ wꜥb.w mtw]⸗f ḏi̯.t šm⸗w r-bnr ?w[bꜣ ? ... ... ...] ?... ...? nb
(18) [... ...] 28 ⸢?...?⸣[... ... ... ... ... ... ?mtw NN?](Go) ỉri̯ sẖꜣ nꜣ wꜥb.w [?n?... ... ... ... ... ...?ḏi̯.t?] ỉri̯⸗f ḥny(.t) [... ... ... ... ... ...]⸢ẖr-⸣ḥꜣ.t
(19) [... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]⸢(Br-Mh) ?...?⸣[...]⸢?t[ꜣ] n?⸣[... ... ... ... ... ... ... ... ... ...] nḥyṱ [... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]?ṱy(Br)?
(1) Die Abmachungen (bezüglich) des Amts eines Schreibers der Priester Regierungsjahr 15 des Domitian-LHG- Kaisaros Sebastos Germani⸢k⸣os ,
(2) des erobernden Gottes. Jeglicher Mensch überhaupt, der Schreiber der Priester sein wird: Er soll Ausgaben machen(erfassen) von (eben) diesem Tag der (Amts)annahme,
(3) den er machen wird, bis zum 16. Regierungsjahr, bis man(ein anderer) es(Amt) (neu) antritt. Und der Schreiber der Priester soll sein bei den Lemeisa der Priester
(4) und den Ältesten der Priester (auf dem Weg) nach Krokodilopolis, Memphis, Alexandria, jedem Ort und jedem Gau im Besitz einer (Reise-)Zulage.
(5) Und er wird die Ration erhalten, die (auch) die Lemeisa der Priester erhalten werden, wenn sie zur (jeweiligen) Stadt reisen. Und er soll keine
(6) (andere) Arbeit annehmen außer dem Amt eines Schreibers der Priester alleine und niemand soll das Amt eines Schreibers der Priester annehmen (können),
(7) wenn gegen ihn(den amtierenden Schreiber) (noch) eine Rest(schuld) im Tempel existiert. Und er soll tftf-Ausgaben in echtem Silbergeld machen(erfassen), bis mit ihm bis zu(einer Summe von) 5 (Deben) echtem Silbergeld abgerechnet wird. Und man soll sie ihm (dann zurück)geben.
(8) Und er soll großes Brot (und) kleines Brot zu der Ausgabe gemäß dem Marktpreis eines jeden großen Brotes geben. Und er soll sie(Spesen für Brote) (zunächst) herausgehen lassen(gesondert erfasssen)
9) zu der Ausgabe deren (endgültiger) Preis die Lemeisa der Priester und die Ältesten der Priester festsetzen. Sie(Spesen der Brote) werden (bis dahin) noch nicht gehen gelassen(hinzugerechnet)
(10) zu der Ausgabe der Priester. Und er soll Dornakazien(holz) (und) ein Lok Lampen<öl> zu der Ausgabe der Priester geben. wlm-Scheit (und) Krug, wenn sie zerstört sind: Keinen
(11) Anspruch haben die Priester auf sie. Jeglicher Mensch überhaupt, der ein großes Brot (oder) ein kleines Brot gegenüber(von/bei) ihm(Schreiber) annehmen möchte: Man soll voll bezahlen ihren(der Brote) Preis
(12) dieses Tag⸢es⸣ innerhalb dieses Tages. Und er soll Olivenöl, Rettichöl (und) ḏḏš-Öl zu dern Ausgabe der Priester geben
(13) gemäß dem Marktpreis. Und sie(Öle) sollen <mit> dem Halbkrug <aus> Holz abgemessen werden, der im Tempel ist. Und er soll dort(im Tempel) geben Salz (und)
(14) Leinen zu den Ausgaben der Priester gemäß dem Marktpreis dieses Tages. Jegliches Nahrungsmittel, das er gibt zu der Ausgabe
(15) der Priest⸢er⸣: Er soll es je 1/2 (Obole) pro Person berechnen. Jegliche Taube, die er kocht(kochen lässt): Sie soll zu 1 1/2 Obolen berechnet werden. Jegliche Grütze,
(16) die er kocht(kochen lässt): [Er] ⸢soll⸣ [sie] zu 2 Obolen inklusive ihrer Anweisung und ihr⸢em⸣ Essig [berechnen]. Jegliche ⸢swb-⸣Pflanzen, die ⸢er⸣ gibt: Er soll
(17) sie gemäß ⸢dem⸣ [Marktpreis] berechnen. Und er soll (die) Ausga⸢be⸣[n der Priester] berechnen. [Und] er [soll] sie(Ausgaben) herausgehen lassen (als Posten verbuchen) ?w[egen? ... ... ...] ?... ...? jeder
(18) [... ...] 28 ⸢?...?⸣[... ... ... ... ... ...?Und NN?](Go) [?soll?] einen Schreiber der Priester machen [?zum?... ... ... ... ... ...?veranlassen, dass?] er Kultdienst verrichtet [... ... ... ... ... ...]⸢v⸣or
(19) [... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]⸢(Br-Mh) ?...?⸣[...]⸢?d[ie] n?⸣[... ... ... ... ... ... ... ... ... ...] bevollmächtigt [... ... ... ... ... ... ... ... ... ...]?ṱy(Br)?
Mit tꜣ md.t ist das Amt gemeint; vgl. P Wien ÖNB D 6849 a, 3-4: sẖꜣ ỉw⸗f ỉn.na⸗k md.t sẖꜣ dmy, "Schreiber, der sich für das Amt eines Dorfschreibers bewirbt" (Lüddeckens, in: P. Rainer Cent.Lüddeckens, E., 'Urkunde über den Verkauf eines Grundstückes aus Dime', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 174-178, Taf. 3-5 (Demotisch 4).; Vittmann, Wien D 6849 a, in: TLAVittmann, G., Wien D 6849 a, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae. Berlin-Brandendurgische Akademie der Wissenschaften - Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz - Demotische Textdatenbank..
Zu pꜣ rmṯ nb (n) pꜣ tꜣ mtw⸗f: Das Adjektiv nb besitzt hier die Funktion eines Quantifizierers (rmṯ nb, "irgendeiner, wer auch immer", verstärkt mit (n) pꜣ tꜣ), "von der Erde", sinngemäß "überhaupt") und kann daher, anders als in seiner Verwendung als Determinierer ( rmṯ nb, "jeder Mensch"), den bestimmten Artikel annehmen. In der Konstruktion mit folgendem echten Relativsatz, der nur bei determinierten Bezugswort verwendet werden kann, tritt der Artikel vor das Bezugswort pꜣ rmṯ nb, um dieses zu determinieren. Vgl. die vergleichbaren Konstruktionen in den Zeilen 11, 14, 15, 16. Zur Wendung (n-)ṯꜣi̯(-n) pꜣỉ hrw (n) fy r.r⸗s: wörtl. "von diesem Tag des Eilens zu ihm (md.t)"; vgl. die Wendung in Z. 3, 6 und 11.
Zu mtw⸗f r ỉri̯⸗f: Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182, liest mtw⸗f r.r⸗f, was jedoch grammatikalisch wie auch paläographisch (vgl. die Schreibung in Z. 7) hier auszuschließen ist. Zum Ende der Amtszeit, die hier nach einem Jahr durch einen Amtswechsel eintritt, und der Wendung šꜥ-tw⸗w fy r.r⸗s, wörtl.: "bis man (d.h. ein anderer) eilt zu ihm": Lippert, in: Researches on the FayyumLippert, S., 'Die Abmachungen der Priester. Einblicke in das Leben und Arbeiten in Soknopaiou Nesos', in: Capasso, M. / Davoli, P. (edd.), New Archaeological and Papyrological Researches on the Fayyum. Proceedings of the International Meeting of Egyptology and Papyrology Lecce, June 8th - 10th 2005 (Papyrologica Lupiensia 14; Galatina (Lecce), 2007), 145-155, 150-151. Zur ausführlichen Schreibung von sẖꜣ: Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 8. Zu den Lemeisa (ỉmỉ-rʾ-mšꜥ.w nꜣ wꜥb.w): Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 20.
Zur wste: Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182-183 und 184 Anm. zu Z.4, liest ẖr wstn ("unbehindert sein") und nimmt an, dass der Schreiber sich seinen Aufenthaltsort "frei" wählen kann. Diese Annahme ist jedoch inhaltlich auszuschließen, da er ja die Lemeisa und Ältesten des Tempels begleiten muss. Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., 88 Z.4, korrigiert diese Lesung in wste (mit Silberdeterminativ) und vermutet aus dem Textzusammenhang eine Bedeutung dieser Wendung als "auf eigene Kosten?" (o.ä.). Er verweist auf eine identische Schreibung im P. Berlin P 7059, 15 (TM 45755; Spiegelberg, Papyrus BerlinSpiegelberg, W., Demotische Papyrus aus den Königlichen Museen zu Berlin (Leipzig / Berlin, 1902)., Taf.45; Neuedition durch Lippert / Schentuleit, Abmachungen, DDD IV; in Vorbereitung), der von demselben Schreiber wie P. Wien ÖNB (Vindob) D 4852 verfasst wurde (s.o. Kommentar zum Text) und dem hier wohl ein femininer Possessivartikel tꜣy⸗f vorausgeht. Der inhaltlichen Deutung des Lemmas wste ("auf eigene Kosten?" o.ä.) von Zauzich, loc.cit., die auch in diversen Wörterbüchern aufgenommen wurde, kann ich nicht folgen, da in der anschließenden Zeile des P. Wien ÖNB D 4852 rto ausdrücklich erwähnt wird, dass der vom Tempel angestellte Priesterschreiber auf der Reise dieselbe Ration erhält wie die Lemeisa und somit nicht auf eigene Kosten seine Reisen bestreiten muss. Das Lemma w[s]ṱꜣy(?) des P. Prag NL A.21 (TM 2928, Tebtynis, 11. Mai 137 v.Chr.; Erichsen, Satzungen einer KultgenossenschaftErichsen, W., Die Satzungen einer ägyptischen Kultgenossenschaft aus der Ptolemäerzeit nach einem demotischen Papyrus in Prag (Historisk-filosofiske skrifter 4.1; København, 1959)., 9, 21, 44-45 mit ausführlicher Kommentar; Cenival, Associations religieusesCenival, F. de, Les associations religieuses en Égypte (Bibliothèque d'Etude 46; Le Caire, 1972)., 83-91, bes. 88 das Lemma bleibt hier ungelesen und unkommentiert) könnte für den Versuch einer inhaltlichen Deutung des Begriffs wste mit herangezogen werden. Auch für w[s]ṱꜣy(?) ist weder die Lesung noch die Bedeutung geklärt. Die respektiven Passagen der Paralleltexte des P. Kairo CG 30606.21 (TM 2775, Tebtynis, 157 v. Chr., Cenival, op.cit., 45-58), P. Kairo CG 31179.22–23 (TM 3056, Tebtynis, 147 v. Chr., Cenival, op.cit., 63-72) und des P. Kairo CG 3605.22–23 (TM 2774, Tebtynis, 145 v. Chr., Cenival, op.cit., 73-78; Vittmann, Kairo CG 30605, in: TLAVittmann, G., Kairo CG 30605, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae. Berlin-Brandendurgische Akademie der Wissenschaften - Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz - Demotische Textdatenbank.), können jedoch, obgleich das Lemma w[s]ṱꜣy(?) in diesen Texten nicht verwendet wird, seine Wortbedeutung eingrenzen. In den Parallelpapyri, wie auch im P. Prag NL A.21, wird an dieser Stelle eine für die Mitglieder der Kultgenossenschaft juristisch bindende Vorschrift genannt: Sollte ein Mitglied der Kultgenossenschaft ein anderes mittelloses Mitglied derselben Kultgenossenschaft auf dem Wege / der Reise treffen und Letzterem nicht mit Dingen oder Geld (P. Prag NL A.21: w[s]ṱꜣy(?)) aushelfen, dann wird Ersterer zu einer Geldbuße verurteilt. Eindeutige Klärung liefern die Dime Abrechnungen zu laufenden Ausgaben. Hier bezeichnet der Bergiff wstꜥ (auch wste bzw. wstꜣ) eine Art finanzielle Zulage, die vom Tempel zumeist im Zusammenhang mit Reisen an Personen ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Reisezulage varriert anscheinend je nachdem wie nahe oder weit das Reiseziel ist. Das Lemma findet sich noch nicht in der demotischen Wortliste des TLA aufgenommen. Für nähere Informationen und weiteren Belegen zu wstꜥ soll auf den Eintrag in DimeData verwiesen werden.
Zur typischen Schreibung ꜥḳ in Dime, die nicht als eine Kurzschreibung von nkt zu lesen ist: Lippert / Schentuleit, DDD ILippert, S. / Schentuleit, M., Ostraka (Demotische Dokumente aus Dime I; Wiesbaden, 2006)., 5; Stadler, SoknopaiosritualStadler, M., Das Soknopaiosritual. Texte zum \"Täglichen Ritual\" im Tempel des Soknopaios zu Dimê (SPR) (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 6; Berlin/Boston, 2022)., 172-173 zu 11.3; DimeData . Zu r ṯꜣi̯.ṱ⸗f r rd.wỉ.ṱ⸗ww ḫꜣꜥ r pꜣ dmy, wörtl.: "wenn ihre (der Lemeisa und der Ältesten der Priester) Füße zur Stadt gehen": Die Lesung von Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182-183, Z.5: n ṯj.ṱ⸗f n rt.ṱ wꜣḥ⸗w ḫꜣꜥ n pꜣ tmy, korrigiert Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., 88 Z.5, zu: r rd.wỉ.ṱ⸗ww (mit Doppelschreibung des Suffix ⸗w) ḫꜣꜥ r pꜣ dmy, "wenn ihre Füße die Stadt verlassen" (zur häufigen Verdoppelung der Schreibungen der senkrechten Striche, in der Regel beim Suffix ⸗w, in Dime: Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 6-8). Hoffmann, ÄgyptenHoffmann, F., Ägypten. Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit. Eine Darstellung nach den demotischen Quellen (Studienbücher: Geschichte und Kultur der Alten Welt; Berlin, 2000)., 101, übersetzt: "indem ihre Füße zu dem Ort gestellt sind" = "wenn sie zu dem Ort gehen", mit Verweis auf die Wendung ḫꜣꜥ rd.wỉ (Erichsen, GlossarErichsen, W., Demotisches Glossar (Kopenhagen, 1954)., 346).
Zu den Wendungen mit fy r: siehe hier Z. 2-3 (mit Anm.) und Z. 11. Zu ỉp(.t) mit dem häufig vorkommenden Determinativ des "schlagenden Mannes" in ausführlicher Form (𓀜): vgl. die Belege der Paläographie des DPDP.
Zu hwe.w tftf ḥḏ-sp-2: Anders als Hoffmann, ÄgyptenHoffmann, F., Ägypten. Kultur und Lebenswelt in griechisch-römischer Zeit. Eine Darstellung nach den demotischen Quellen (Studienbücher: Geschichte und Kultur der Alten Welt; Berlin, 2000)., 101 Anm. 185, werte ich die Schreibung ḥḏ-sp-2 nicht als Determinativ des Nomens tftf, sondern als Anweisung zu welchem Zahlungsmittel und Betrag der Schreiber die tftf-Ausgaben zu erfassen hat (zu den eigenwilligen Schreibungen von ḥḏ-sp-2 in Dime-Urkunden: Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 7). Die tftf-Ausgaben werden hier in echtem Silbergeld berechnet, die dem Schreiber, wenn sie eine Summe von 5 (Deben) erreicht haben, wieder zurückerstattet werden müssen (d.h. die Kasse des Schreibers geht für die tftf-Ausgaben in Vorlage). Die folgende Wendung ntỉ.ỉ.tw⸗w ḏi̯.t {ḏi̯.t} st n⸗f könnte auch als Relativsatz gedeutet werden. Da jedoch ntỉ.ỉ.tw⸗win den Zeilen 11, 13 und 15 eindeutig als Konjunktiv in jussiver Funktion zu werten, dürfte auch hier ein Konjunktiv anzunehmen sein. Zur buchalterischen Deutung dieses Postens: siehe oben den Kommentar zum Inhalt der Abmachung. Die Berechnung der Ausgaben für die anderen in diesem Papyrus aufgelisteten Naturalien erfolgt in Obolen bzw. mit der Angabe, dass für sie der allgemeine Marktpreis zugrundegelegt wird. Das Nomen tftf, hier ohne Determinativ geschrieben, wird gewöhnlicher Weise mit Korn über Plural oder schlagendem Arm determiniert. Zumeist findet sich der Begriff in der Wendung hw(e) tftf in Quittungen (z.B. Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 259) aber auch, wie im P. Leiden RMO F 1974 / 7.52 (TM 102070, Tebtynis, Datum des letzten Listeneintrags 78 v.Chr; Muhs / Dieleman, ZÄS 133Muhs, B. / Dielemann, J., 'A Bilingual Account From Late Ptolemaic Tebtunis', Zeitschrift für Ägyptische Sprache und Altertumskunde 133 (2006), 56-65, Taf. 15-18.) belegt, in Verbindung mit einer Auflistung von Ausgaben wohl eines privaten Haushaltes. Im P. BM EA 10225, III. 1 (TM 50057; Athribis, 184-93 v.Chr.) werden Abgaben der rmṯ.w n tftf aufgelistet, die dem Tempel zurückerstattet werden müssen. Zum Versuch einer Deutung von tftf, einer Arbeit, die wohl direkt mit der Zubereitung von Brot oder Grütze in Zusammenhang steht, siehe die digitale Edition des P. BM EA 10225, Col. III.1 mit Anm., sowie der ausführliche Kommentar zum diesem Text im Corpus des DPDP. Zur Wendung ntỉ.ỉ.tw⸗w ḏi̯.t {ḏi̯.t} st n⸗f: Hier handelt es sich um einen Konjunktiv mit Doppelschreibung des Verbs ḏi̯.t (einmal in ausführlicher und einmal in verkürzter Form) mit folgendem enklitischen Pronomen.
Zu snsn(.t)(?): Das Lemma ist in seiner Lesung bzw. seiner zugrundeliegenden hieroglyphischen Zeichenschreibung nicht gesichert. Es findet sich in dieser spezifischen Doppelschreibung häufig insbesondere in spätdemotischen Abrechnungen und Urkunden aus Dime, Tebtynis oder Narmuthis. Es ist immer mit dem Zeichen für Korn über Plural determiniert und zumindest in dem hier besprochenen Text durch die femininen Adjektive ꜥꜣ.t bzw. ḫm.t als feminines Nomen ausgewiesen. Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek. (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182, 184 zu Z. 8, schlug die Lesung ỉw(?), "Abendessen" vor. Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., 89 zu Z. 8, machte den Vorschlag hier eine verkürzte Schreibvariante des demotischen Lemmas kꜥkꜥ(.t) (auch gꜥgꜥ(.t), ꜥkꜥk(.t), k.t-k.t belegt, "Brot, Kuchen", ägyptisch ꜥkk (m.), koptisch ϭⲁⲁϭⲉ, griechisch κακείς) zu lesen. Er schloss eine Lesung gsgs, als Doppelschreibung des demotischen Lemmas gs (m.), "Hälfte, 1/2", aus. Muhs / Dieleman, ZÄS 133Muhs, B. / Dielemann, J., 'A Bilingual Account From Late Ptolemaic Tebtunis', Zeitschrift für Ägyptische Sprache und Altertumskunde 133 (2006), 56-65, Taf. 15-18., 62 Anm. i (mit Ausführlicher Besprechung und Belegliste), schlugen für die Belege im P. Leiden RMO F 1974 / 7.52 (Col.II rto.15, 17; Col.III rto.17) neben der bis dahin angenommenen verkürzten Schreibvariante des demotischen Lemmas kꜥkꜥ(.t), dahingegen eine mögliche Identifizierung dieser Schreibung als gsgs-Brot (ägyptisch gs.w (m.), "Brothälften"; in den griechischen Abrechnungen von Tebtynis aus ptolemäischer Zeit als ἄρτων ζεύγη, "Brothälften", bezeichnet) vor. Diese Lesung gsgs wurde von Lippert / Schentuleit, DDD ILippert, S. / Schentuleit, M., Ostraka (Demotische Dokumente aus Dime I; Wiesbaden, 2006)., 5-6, 147, mit Fragezeichen übernommen. Eine identische Schreibung dieser Zeichengruppe findet sich auch in der demotischen Handschrift B x+II.5 des Soknopaiosrituals, für die Stadler, SoknopaiosritualStadler, M., Das Soknopaiosritual. Texte zum \"Täglichen Ritual\" im Tempel des Soknopaios zu Dimê (SPR) (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 6; Berlin/Boston, 2022)., 211, 217-219 zu 14.7, aufgrund des hieratischen Paralleltextes T3 die Lesung snsn vorschlug, die in diesem Textzusammenhang eine Schreibung des demotischen Lemmas "sich gesellen zu" repräsentiert. Diese Transliteration wurde von Widmer, RésurrectionWidmer, G., Résurrection d’Osiris -Naissance d’Horus. Les papyrus Berlin P. 6750 et Berlin P. 8765, témoignages de la persistance de la tradition sacerdotale dans le Fayoum à l'époque romaine (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 3; Berlin - Boston, 2015)., 165-166, 418, für eine identische Schreibung (in der Wortbedeutung snsn "preisen(?)") mit übernommen. Die Lesung snsn als Schreibung für den demotischen Begriff sn, sn.w bzw. sn.wy (m.), "Opferbrot", wurde dann auch von Lippert / Schentuleit, in: Using OstracaLippert, S. / Schentuleit, M., 'Demotic Ostraca and Their Use in Egyptian Temple Context from the Greco-Roman Period. Soknopaiou Nesos and Hut-Repit', in: Caputo, C. / Lougovaya, J. (edd.), Using ostraca in the ancient world. New discoveries and methodologies (Materiale Textkulturen. Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 933 Bd.32; Berlin / Boston, 2020), 184-208., 190 Anm. 37, für die Belege der Dokumente aus Dime angenommen. Nicht ganz klar bleibt bis jetzt jedoch die dieser demotischen Zeichengruppe zugrundeliegende hieroglyphische Schreibung sowie die Tatsache, dass das Lemma im P. Wien ÖNB D 4852 an dieser Stelle (wie auch in Z. 11) durch die Endung seiner Adjektive eindeutig als Femininum ausgewiesen wird. Da auch an dieser Stelle keine zufriedenstellende Lesung und Deutung vorgeschlagen werden kann, wird das Lemma in der vorliegenden Bearbeitung snsn(.t)(?) transliteriert (siehe zum Lemma auch den Eintrag in DimeData unter sn.wy) ). Zu pꜣ hwe.w: Das Lemma, das im gesamten Text eindeutig eine Pluralendung besitzt, wird hier und in den Zeilen 9-10, 12, 14 ungewöhnlicher Weise mit dem bestimmten Artikel im Singular pꜣ determiniert wird.
Bei der Sequenz bw-ỉri̯-tw⸗w ḏi̯.t šm⸗w (10) r pꜣ hwe.w nꜣ wꜥb.w könnte es sich auch um einen Umstandssatz handeln, dessen Konverter r nicht geschrieben wurde: "...festetzen, bevor sie (wieder) gehen gelassen werden (10) zu der Ausgabe der Priester". Da in diesem Text der Umstandskonverter r jedoch immer geschrieben wird (vgl. Z. 5 und 7), wird hier ein Hauptsatz angenommen. Zum Modus der Berechnung der Ausgaben für snsn(?)-Brote (Z. 8-10) siehe oben den Kommentar zum Text.
Zu wlm (wrm) hier mit Pflanzendeterminativ: Die von Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6., 182-183, vorgeschlagene Lesung wlꜣ wird von Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., 89 zu Z. 10, verworfen und durch die Lesung wlm, "Gerät aus Holz(?)", ersetzt. Das Lemma ist ausserhalb von Dime noch nicht belegt und findet sich häufig in den dortigen Abrechnungen (DimeData unter wrm) ; in der demotiscen Lemma-Liste des TLA noch nicht aufgenommen) aber auch im P. Berlin P 7059.2, in dem es um eine Lieferung von neuem wlm handelt (TM 45755; Spiegelberg, Papyrus BerlinSpiegelberg, W., Demotische Papyrus aus den Königlichen Museen zu Berlin (Leipzig / Berlin, 1902)., Taf.45; Neupublikation von Lippert und Schentuleit, Abmachungen (DDD VI; in Vorbereitung); wohl gleicher Schreiber wie P. Wien ÖNB D 4852). Der wlm (wrm) Scheit, der mit Pflanze oder Holz determiniert wird, bezeichnet eine Schnittform eines Holzes, die wie hier, ohne Spezifizierung oder im Zusammenhang mit den Holzarten wrm ḫnṱy(.t), "Scheit Akazienholz", und wrm bn, "Scheit Palmholz", erwähnt wird. Sein Verwendungszweck ist noch nicht geklärt, einige Belege deuten aber darauf hin, dass er auch fals Feuerholz diente. Etymologisch könnte wrm einerseits mit dem ägyptischen Lemma wrm (TLA: 450145: "sich aufrichten; hochsteigen"; Osing, J., Die Nominalbildung des Ägyptischen (Mainz, 1976), 44 Anm. 228), andererseits mit dem koptischen Lemma ⲟⲩⲁⲗⲙⲉ (TLA: C4993: "mit unbekannter Bedeutung, Laube?", dies jedoch ein Femininum) in Verbindung gebracht werden. Zu ꜥš, "Krug; Bierkrug" (auch als Maß für Bier und Fleisch): Erman / Grapow, WBErman, A. / Grapow, H. (Hgg.), Wörterbuch der ägyptischen Sprache (Berlin, 1926-1961).. I, 228.7. Zu ỉw⸗w ꜥḳ: Für die Schreibung ꜥḳ für ꜣḳ: vgl. P. Carlsberg 1, Col.V, 32 sowie weitere Belege in der Paläographie des DPDP.
Zu der am Ende der Zeile 10 beginnenden Wendung mn-ntỉ.ỉw nꜣ wꜥb.w md.t m-tw⸗w, "keinen Anspruch haben auf...": Vgl. u.a. P. Spiegelberg, Kampf um die Pfründe des Amun, Col.II, 5, und P. Kairo CG 3046, Col.IV, 26 (Setne I). Zu pꜣ rmṯ nb (n) pꜣ tꜣ mtw⸗f: Siehe oben Anm. zu Z.2. Die Präposition wbꜣ.ṱ⸗f, bei der sich das Suffix auf den Priesterschreiber bezieht, weist darauf hin, dass es sich hier um snsn(.t)(?)-Brote handelt, die von Personen direkt beim Priesterschreiber ("ihm gegenüber") bezogen werden. Zur Interpretation dieses Abrechnungsmodus siehe den inhaltlichen Kommentar zum Text oben.
Zu nḥḥ ḏḏš (Det. Pf): Die ölliefernde ḏḏš-Pflanze ist bisher noch nicht identifiziert. In derselben Schreibung findet sich ḏḏš (Det. Gf) im O. Berlin P. 20622.2 (TM 99525; Lippert / Schentuleit, DDD ILippert, S. / Schentuleit, M., Ostraka (Demotische Dokumente aus Dime I; Wiesbaden, 2006)., [213], 131 mit Anm, Taf.46) in einem nicht ganz klaren Kontext: "inmitten des Herrn(?) von ḏḏš". Lippert und Schentuleit führen in der Anmerkung weitere Belege des Lemmas in Abmachungen aus Dime auf (Lippert / Schentuleit, Abmachungen (DDD IV; in Vorbereitung)): P. Berlin P 23527.9 (Det. Pf), P. Berlin P 15654+15665, Col.II.3 (Det. Fd) und P. Berlin P 15580, Col.I.13 (Det. Wa). Zur Vermutung, dass es sich bei diesem Lemma um ein aus dem Semitischen übernommenes Lehnwort handelt, siehe ausführlich: Dousa et alii, in: Res Severa Verum GaudiumDousa, T. / Gaudard, F. / Johnson, J., 'P. Berlin 6848, a Roman Period Temple Inventory' in: Hoffmann, F. / Thissen, H.-J. (Hgg.), Res Severa Verum Gaudium. Festschrift für Karl-Theodor Zauzich zum 65. Geburtstag am 8. Juni 2004 (Studia Demotica 6; Leuven, 2004), 139-222, Taf. XV-XVI., 152 Anm.24.
Zu mtw⸗f ḏi̯.t n.ỉm.w ḥmꜣ: Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182-183, liest hier mtw⸗f ḏi̯.t r.r⸗w ḥmꜣ. Zauzich, Enchoria 12Zauzich, K.-Th., 'Die Bedingungen für das Schreiberamt von Soknopaiu Nesos', Enchoria 12 (1984), 87-90., 89 Z.13, schlägt anstelle von r.r⸗w eine eventuelle Lesung pꜣy⸗w oder ꜥḳ vor. Diesen Vorschlägen kann ich nicht folgen und identifiziere diese Gruppe als Schreibung n.ỉm.w. Das Adverb kann sich nur auf den Tempel beziehen. Zur Interpretation der Buchhaltung für Öle, Salz und ?...? (Z. 12-14): siehe oben den inhaltlichen Kommentar zum Text.
Zu ꜥꜣy(.t) mit Pflanzendeterminativ: Für Zeichengruppe, die sich auch im P. Wien ÖNB D 6837.7 (TM 47154) findet, schlugen Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., [38], 132, 134-135 Anm. zu 7, Taf.16, zunächst aufgrund weiterer fast identischer Schreibung des Lemmas ḫꜥy , "Fest" bzw. "erscheinen", aus Dime und Tebtynis (z.B. P. Berlin P 8345, Kol.I, 2) vor, merkten jedoch an, dass ein Lemma ḫꜥy mit Pflanzendeterminativ bisher nicht belegt ist. Ich danke Marcel Moser für den Hinweis, dass diese Schreibung von DimeData nun mit ꜥꜣy(.t), "Leinen", identifiziert wurde (vgl. DimeData: P. Wien ÖNB D 12, Col.V rto, 9 und Col.IIa vso, 2). Zur Konstruktion pꜣ nkt-wnm nb mtw⸗f : Siehe oben Anm. zu Z.2. ḏi̯.t.ṱ⸗f: Zur Schreibung des Infinitivs von ḏi̯.t folgt eindeutig ein starkes und das Suffix ⸗f (vgl. auch Z.16), siehe den Kommentar zum Text.
Zur Konstruktion pꜣ glmpe nb mtw⸗f und pꜣ ꜣwšꜥ nb mtw⸗f : Siehe oben Anm. zu Z.2. Zu glmpe mit Pflanzendeterminativ: Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Österreichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182-183, identifiziert dieses Lemma mit glmp / grmp, "Taube", das gewöhnlicherweise mit dem Vogel determiniert wird. In der medizinischen Sammelhandschrift des P. Wien ÖNB D 6257, Col.x+IV, 6 (TM 55973; 2. Jh.n.Chr., Arsinoites; Reymond, Medical Book Reymond, E., A medical book from Crocodilopolis. P. Vindob. D. 6257 (Mitteilungen aus der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Papyrus Erzherzog Rainer), N.S., 10; Wien, 1976)., 86, 285 (185); s.a. Hoffmann / Quack, in: TUAT NF 5Hoffmann, F. / Quack, J.F., 'Demotische Texte zur Heilkunde', in: Janowski, B. / Schwemer, D. (Hgg.), Texte zur Heilkunde (Texte aus der Umwelt des Alten Testaments, Neue Folge Bd. 5; Gütersloh, 2010), 298 - 316, ohne Besprechung der hier benannten Passage), findet sich ein Rezept gegen Bauchkrankeiten, in dem unter anderem gekochte grmbꜣ (mit Pflanzendeterminativ) verwendet wird, das von Reymond mit "gekochter Taube" übersetz wird. Diese Deutung wurde jedoch unter anderem von Aufrère, BIFAO 87Aufrère, BIFAO 87Aufrère, S., 'Études de lexicologie et d’histoire naturelle, XVIII-XXVI', Bulletin de l’Institut français d’archéologie orientale 87 (1987), 21-44., 40-42, und Muhs / Dieleman, ZÄS 133Muhs, B. / Dielemann, J., 'A Bilingual Account From Late Ptolemaic Tebtunis', Zeitschrift für Ägyptische Sprache und Altertumskunde 133 (2006), 56-65, Taf. 15-18., 63, Kommentar zu Col.II vso, Zeile 1, Anm.a, verworfen und als Schreibvariante des Lemmas krmbꜣ,"Kohl (Brassica cretica)" (Det. Pf.); griechisch: κράμβη; koptisch: ϫⲁⲣⲁⲙⲡⲟ (B), ⲕⲣⲁⲙⲃⲉ (S) identifiziert werden. In den Abrechnungen, die bisher in DimeData aufgenommen wurden, finden sich 11 Belege eines Lemmas grmpe, die jeweils bei den Gütern und Lebensmittel, die den Priestern seitens des Tempels zustehen, gelistet werden. Die Dime Datenbank unterscheidet nicht zwischen den Schreibungen von grmpe mit Determinativ Vogel undgrmpe mit Pflanzendeterminativ, sondern identifiziert beide mit dem Lemma "Taube". Im P. Wien ÖNB D 13 (TM 983620), Col.VI. rto, 12-13, findet bei der Schreibung grmpe mit Pflanzendeterminativ die Angabe (12) grmpe ỉw⸗f mše □□ ḏbꜥ.t 4 1/2 (13) ⸢...⸣ grmpe □□ ḏbꜥ.t 1.t 1/2. Dabei ist nicht nur erwähnt, dass das Lebensmittel grmpe für als Reiseproviant ausgegeben, sondern auch, dass ein grmpe, wie hier, zu 1 1/2 Obolen berechnet wurde (hier 3 grmpe Reiseproviant). Die Kostenangabe von 1 1/2 Obolen pro grmpe finden sich jedoch auch für die Belege des P. Wien ÖNB D 13, bei denen grmpe mit dem Vogel determiniert wird. Daher dürfte es sich bei diesen Belegen immer um dasselbe Lemma grmpe, "Taube", handeln, das in Dime sowohl mit Pflanze als auch mit Vogel determiniert werden kann. Zu ꜣwšꜥ: Siehe Kommentar zu Z.15.
Zu (15) pꜣ ꜣwšꜥ nb (16) mtw⸗f psy.ṱ⸗f ⸢mtw⸣[⸗f ỉp.ṱ⸗f] r ḏbꜥ(.t) 2.t ỉrm pꜣy⸗f sḥn ỉrm pꜣy⸢⸗f⸣ pwr : Spuren der Schreibung des Konjunktivs mtw am Anfang der Lücke sowie der des Determinatis von ỉp sind erhalten.Die Lesung und Deutung dieser Passage, die hier angeboten wird, ist umstritten. Vorab soll erwähnt werden, dass es sich ab Zeile 14 um die Auflistung von Gütern handelt, die den Priestern seiten des Tempels zustehen und seitens des Schreibers in Obolen bzw. beim letzten Posten zum Marktpreis berechnet werden müssen. Eingeleitet wird diese Liste mit pꜣ nkt-wnm nb mtw⸗f ... (Z.14-15). Es folgen pꜣ glmpe nb mtw⸗f ... (Z.15), dann das hier zu besprechende pꜣ ꜣwšꜥ nb mtw⸗f psy.ṱ⸗f ... (Z.15-16) sowie pꜣ ⸢s⸣wb nb mtw⸢⸗f⸣... (zu den Konstruktionen siehe oben Anm. zu Z.2.). In DimeData finden sich 68 Belege von ꜣwš aufgenommen, das hier mit dem Lemma ỉwš / ꜣwš,"Weihrauch, Harz", identifiziert wird, einer Deutung, der ich kritisch gegenüber stehe. Eindeutig ist, dass in allen Abrechnungen, in denen das Lemma belegt ist, ꜣwš mit dem Gefäß determiniert ist und seine Kosten, wie hier, mit 2 Obolen berechnet werden. Weiterhin findet es sich fast ausschließlich im Verbund mit einer Kostenaberechnung von Nahrungsmitteln, wie Wasser, Fleisch, Wein und insbesondere Brot gelistet. Daher glaube ich nicht, dass es bei den Belegen der Abrechnungen von Dime nicht um "Weihrauch, Harz" handelt, das normalerweise mit Korn über Plural determiniert wird, sondern umdas demotische Lemma, "Teig, Brei, Grütze" (Det. Gefäß / Brot), das mit dem ägyptischen Lemma jwšš, "Teig", als Nahrungsmittel oder Medikament gegen Bauchkrankheiten mehrfach belegt ist. Im Koptischen findet sich dieser Begriff als ⲟⲟⲩϣ, "Brei (aus Brot oder Linsen)", der mit Mehl, Öl, Salz und Essig vermengt oder auch mit Trauben oder Datteln versetzt werden kann (vgl.: Ray, in: Studies H. S. SmithRay, J., 'Dreams before a Wise Man. A Demotic Ostracon in the Nicholson Museum, University of Sydney (inv. R. 98)', in: Leahy, A. / Tait, W. (edd.), Studies on Ancient Egypt in Honour of H. S. Smith (Occasional publications / The Egypt Exploration Society 13; London, 1999), 241-247., 243-244. Die in Allgemeinen Index von DimeData hinterlegte Beschreibung des Lemmas erwähnt die Verwendung von Harz für Räucherung auch als Mittel zu Vertreibung von Moskitos sowie die Verwendung vondem Verbund von Harz und Salz für die Mumifizierung. Hier muss angemerkt werden, dass für eine Verwendung zur Balsamierung aber auch gegen Hautkrankheiten, das Harz geschmolzen wurde und dieser dickflüssigen Paste Öle als auch Salz hinzugegeben wurden. Diese trocknete nach dem Auftragen schnell zu einer luftdichten Masse. Der weiterhin im Index vermutete Verwendungszweck, dass, da in den Dime-Abrechnungen ꜣwš,"Harz", oft im direkten Verbund mit Broten erwähnt werden, eine Brotaufstich aus Harz und Salz in Frage kommen können, dürfte von der Hand zu weisen sein. Zwar ist das Kauen von Gummi Arabicum in Ägypten belegt, dieses wurde jedoch erst nach langem Kauen weich und eignet sich daher eher nicht für einen Brotaufstrich. Von Interesse bezüglich einer Deutung ꜣwšꜥ ist hier der P. BM EA 10225 (Phillips 39; TM 50057, 184, 160, oder 93 v.Chr., Athribites?; Andrews, in: The Unbroken ReedAndrews, C., 'Some Temple Accounts (P. BM 10225)', in: Eyre, C. et al. (edd.), The Unbroken Reed. Studies in the Culture and Heritage of Ancient Egypt in Honour of A.F. Shore (Occasional publications / The Egypt Exploration Society 11; London, 1994), 25-34., 27, 33 (45), und Vittmann, P. BM 10225, in: TLAVittmann, G., P. BM 10225, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae. Berlin-Brandendurgische Akademie der Wissenschaften - Strukturen und Transformationen des Wortschatzes der ägyptischen Sprache. Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz - Demotische Textdatenbank.; digitale Edition des P. BM 10225 im Corpus des DPDP). Es handelt sich um eine Gewinnberechnung eines Tempels aus den Einkünften von verpachteten Bäckereibetrieben. Am Listenende dieser Berechnung werden die Unkosten zusammengestellt, die zu Lasten des Tempels gehen. Es handelt sich um Lebensmittel, die den Bäckreibeschäftigten seitens des Tempels zustehen. Hier werden Sesam, Knoblauch, Kraut, Zwiebeln sowie ḥmꜣ wbꜣ nꜣ ꜣwš.w, "Salz für die Grützen", aufgeführt. Die 2 Obolen Kosten für die Grütze (ꜣwš) versteht sich inklusive seiner Anweisung (Rezept?) ỉrm pꜣy⸗f sḥn, wobei das Lemma sḥn hier mit dem Determinativ Korn über Plural geschrieben ist, das in identischer Schreibung im P. Berlin P 8345, Col.I, 9, belegt ist ('Anweisung des Lebens'; TM 55981; 75-150 v.Chr., Dime, digitale Edition im Corpus des DPDP). Der einmalige Beleg in DimeData für sḥn mit dem Determinativ Korn über Plural wird mit "Stößel", leider ohne näheren Angaben, identifiziert (DimeData 28, Col. VII rto, 6). Das folgende Lemma, das eindeutig mit dem in dieser Hand identischen Gefäß determiniert wird (die Belege des Stoffdeterminativs zeigen eine andere Form auf), dürfte mit aller Wahrscheinlichkeit mit der Schreibung des Lemma spwr, "Essig", zu identifizieren sein (ich danke J. Korte für den Hinweis; Quack, Enchoria 25Quack, J.F., 'Weitere Korrekturvorschläge, vorwiegend zu demotisch literarischen Texten', Enchoria 25 (1999), 39-47., 44 Anm. 37; Aufrère, BIFAO 87Aufrère, S., 'Études de lexicologie et d’histoire naturelle, XVIII-XXVI', Bulletin de l’Institut français d’archéologie orientale 87 (1987), 21-44., XXIII (6.), 36-39). Typische Beispiele dieser eigenwilligen Schreibungen der wr-Gruppe in römischer Zeit, bei denen der darüber liegenden Schrägstrich entweder überlang umit starkem Schwung ausführen oder diesen sogar mit der wr-Gruppe zu einer Form (ähnlich der arabischen Zahl 8) ligaturisieren, finden sich insbesondere in Dime und Tebtynis (vgl. z.B. die Belege wꜣḏ-wr bei Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006).: P. Wien ÖNB D 6837.1, [38] 132; P. Wien ÖNB D 6833.1, [68] 230; P. Berlin P 15686.3, [69] 233; Lippert / Schentuleit, DDD III.1-2Lippert, S. / Schentuleit, M., Urkunden (Demotische Dokumente aus Dime III.1-2; Wiesbaden, 2010).: P. Michigan 6168 + 617 4a-d, DA Z. 2 u. 3, [13] 207-208; P Boswinkel 1 (= P. Wegner inv.3), DA Z. 5, [27] 342; P. Köln 21127, DA Z. 5, [28] 352; P. Wien ÖNB D 6950, DE Z. 4, [40] 439). Anzumerken wären hier weiterhin einige ähnliche verschlungene Schreibungen von wr in den Handschriften des Soknopaiosrituals (Stadler, SoknopaiosritualStadler, M., Das Soknopaiosritual. Texte zum \"Täglichen Ritual\" im Tempel des Soknopaios zu Dimê (SPR) (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 6; Berlin/Boston, 2022)., 379) sowie die Schreibung des Lemmas wꜣḏ-wr im P. Berlin P 6750 rto (TM 55938, Widmer, RésurrectionWidmer, G., Résurrection d’Osiris -Naissance d’Horus. Les papyrus Berlin P. 6750 et Berlin P. 8765, témoignages de la persistance de la tradition sacerdotale dans le Fayoum à l'époque romaine (Ägyptische und Orientalische Papyri und Handschriften des Ägyptischen Museums und Papyrussammlung Berlin 3; Berlin - Boston, 2015)., 439). Eine Lesung der Gruppe als in.nw, "Tuch, Schleier" dürfte hier auszuschließen sein. Zwar finden sich ähnliche Schreibungen der Gruppe nw für den Namen der Göttin Nut (ỉn.nw.t), doch ist sowhol aufgrund des Determinativs als auch des Inhalts eine solche Lesung zu verwerfen. Der Essig konnte als Geschmacksverstärker entweder nachträglich der Grütze hinzugefügt werden (historisch belegt und noch heute in einigen Rezepten üblich) oder aber auch als preisgünstiges, erfrischendes Getränk mit Wasser verdünnt zu der Mahlzeite gereicht werden. Zu swb: Siehe Anmerkung zu Zeile 17.
Zu den Ergänzungen: Die Zeichenspuren nach der ersten Lücke am Zeilenanfang deutet Bresciani, in: P. Rainer Cent.Bresciani, E., 'Un documento dell’anno 15 di Domiziano dall'archivio templare di Dime (P. Vindob D 4852). Le condizioni previste per lo scriba e l’adetto alle spese dei sacerdoti', in: Östereichische Nationalbibliothek (Hg.), Papyrus Erzherzog Rainer (P. Rainer Cent.). Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek (Wien, 1983), 181-184, Taf. 6 (Demotisch 5)., 182-183, mit Vorsicht als f und p. Paläographisch weist das f in diesem Text einen distinktiv kleineren Kopf auf. Hier ist die Zahl 28 zu lesen (vgl. die Belege aus Dime: P. Wien ÖNB D 10099 a+b, b.1, TM 130524; P. Berlin P 23503, A.6 +7, C.5, TM 47100, beide in der Paläographie des DPDP). Die weiteren in dieser Zeile vorgeschlagenen Ergänzungen und Deutungen sind nicht gesichert. Der Text nach der zweiten Lücke beginnt mit einem Götterdeterminativ, so dass der Text der folgenden Wendung kein Relativsatz in der Art mtw⸗f (r) ỉri̯ sẖꜣ nꜣ wꜥb.w (vgl. Z.1) sein kann. Die Wendung ỉri̯⸗f ḥny, die nach der dritten Lücke erhalten ist, dürfte im Kontext einer Abmachung schwerlich als Vergangenheitstempus gewertet werden, daher könnte eine Kausativkonstruktion in Abhängigkeit vom Verb ḏi̯.t vermutet werden. Hier ist auf die Formulierung am Ende einiger Quittungen aus hinzuweisen, die jedoch in einem anderen inhaltlichen Kontext verwendet werden: sẖꜣ NN sꜣ NN pꜣ wꜥb ntỉ ỉri̯ ḥny pꜣ sꜣ X.nw (Lippert / Schentuleit, DDD IILippert, S. / Schentuleit, M., Quittungen (Demotische Dokumente aus Dime II; Wiesbaden, 2006)., 254, ḥny). Die Präposition am Zeilenende ist noch deutlich zu erkennen.
Die letzte erhaltene Zeile kann außer einem Wort nicht gelesen werden. Eventuell könnte es sich um die Wendung pꜣ ntỉ nḥyṱ, "der bevollmächtigt ist", handeln.
(10/09/2024)
P. Wien ÖNB (Vindob) D 4852 rto
......
°
°:𓂞:𓏏4𓂞𓏏
°:𓅆𓅆
°:𓈘:𓈇1𓈘𓈇
°:𓏌𓏲𓍖:𓏛𓏌𓏲𓍖𓏛
𓀁𓀁
𓀎𓀎
𓀎𓏰:𓀀𓀁𓀎𓏰𓀀𓀁
𓀐𓀐
𓀔𓀔
𓀜2𓀜
𓀨2𓀨
𓁹:𓂋*𓏭𓁹𓂋𓏭
𓁹:𓂋*𓏭𓆑𓁹𓂋𓏭𓆑
𓂂𓂂
𓂋𓂋
𓂋1𓂋
𓂋:𓂝:𓏤 𓂋 𓂝 𓏤
𓂋:𓂧@𓂋𓂧
𓂋:𓂧@𓂾𓂾𓂋𓂧𓂾𓂾
𓂋:𓊃𓂋𓊃
𓂋:𓍿𓀀𓏪𓂋𓍿𓀀𓏪
𓂜1𓂜
𓂜1:𓅪2𓂜𓅪
𓂝𓂝
𓂝:𓈎𓏲𓏒:𓏥4𓂝𓈎𓏲𓏒𓏥
𓂞:𓏏4𓂞𓏏
𓂞:𓏏8𓂞𓏏
𓂧𓂧
𓂭:𓂝𓂭𓂝
𓂷:𓂡𓂷𓂡
𓂷:𓂡1𓂷𓂡
𓂻𓂻
𓂾𓂾𓂾𓂾
𓃀2𓏲2𓃀𓏲
𓃀4𓏲4@𓃀𓏲
𓃂𓏤𓃂𓏤
𓃂𓏤'°:𓈘:𓈇1𓃂𓏤𓈘𓈇
𓃂𓏤'𓈘:𓈇2𓃂𓏤𓈘𓈇
𓃭𓏤𓃭𓏤
𓃹:𓈖𓃹𓈖
𓄂:𓏏*𓏤𓄂𓏏𓏤
𓄋:𓊪@𓄋𓊪
𓄋:𓊪@𓏲𓏭:𓏛𓄋𓊪𓏲𓏭𓏛
𓄡:𓏏*𓏤𓄡𓏏𓏤
𓄤𓄤
𓄤𓏭:𓏛𓄤𓏭𓏛
𓄹:𓏭1𓄹𓏭
𓄿𓄿
𓄿2𓄿
𓅆𓅆
𓅓𓅓
𓅓'𓎔𓅓𓎔
𓅓1𓅓
𓅓1𓈖:𓏥𓅓𓈖𓏥
𓅓1𓐠𓏤𓏰:𓏛4𓅓𓐠𓏤𓏰𓏛
𓅓:𓂋𓅓𓂋
𓅓𓏭1𓅓𓏭
𓅓𓏭:𓏛@𓅓𓏭𓏛
𓅘𓅘
𓅘𓎛𓎛𓅘𓎛𓎛
𓅡◳𓏤𓏤𓅡
𓅡◳𓏤1𓏤𓅡
𓅨:𓂋*𓏰𓅨𓂋𓏰
𓅨:𓂋*𓏰2@𓅨𓂋𓏰
𓅨:𓂋*𓏰𓃭𓏤𓅨𓂋𓏰𓃭𓏤
𓅪𓅪
𓅪2𓅪
𓅯𓄿2𓅯𓄿
𓅯𓄿2𓇋𓇋𓅯𓄿𓇋𓇋
𓅯𓄿𓏭1𓅯𓄿𓏭
𓅱𓅱
𓅱𓃀4𓏲4@𓅱𓃀𓏲
𓆄𓆄
𓆑𓆑
𓆑4𓆑
𓆣:𓂋𓏲𓆣𓂋𓏲
𓆰:𓈖𓏪𓆰𓈖𓏪
𓆰𓏪𓆰𓏪
𓆱:𓏏*𓏤𓆱𓏏𓏤
𓆱:𓏏*𓏤𓆱:𓏥:°𓆱𓏏𓏤𓆱𓏥
𓆱:𓏥:°𓆱𓏥
𓆳𓏏:𓊗1𓆳𓏏𓊗
𓆷𓆷
𓆷𓉻:𓂝*𓏛1𓆷𓉻𓂝𓏛
𓆷𓉻:𓂝*𓏛2𓆷𓉻𓂝𓏛
𓆼𓆼
𓆼𓄿𓂝:𓂻𓆼𓄿𓂝𓂻
𓇋𓇋
𓇋1𓇋
𓇋2𓇋
𓇋𓀁𓇋𓀁
𓇋𓀁𓏤𓅓:𓂝𓏛𓇋𓀁𓏤𓅓𓂝𓏛
𓇋𓇋𓇋𓇋
𓇋𓇋𓏲𓇋𓇋𓏲
𓇋𓏲𓇋𓏲
𓇳𓇳
𓇳𓏤𓇳𓏤
𓇾:𓏤@1𓇾𓏤
𓈎𓈎
𓈐:𓂻:°𓈐𓂻
𓈒𓈒
𓈒:𓏥𓈒𓏥
𓈖𓈖
𓈖1𓈖
𓈖2𓈖
𓈖5𓈖
𓈖5:**𓋴𓆰:𓈖𓏪**𓈖𓋴𓆰𓈖𓏪
𓈖:𓄿1𓈖𓄿
𓈖:𓎡:𓏏*𓏰 𓈖 𓎡 𓏏𓏰
𓈖:𓎡:𓏏*𓏰𓏲𓏭:𓏛 𓈖 𓎡 𓏏𓏰 𓏲𓏭𓏛
𓈖:𓏌*𓏲𓈖𓏌𓏲
𓈖:𓏏*𓏭1𓈖𓏏𓏭
𓈖:𓏏*𓏭2𓇋𓀁1𓈖𓏏𓏭𓇋𓀁
𓈖:𓏏*𓏭𓇋𓏲3𓈖𓏏𓏭𓇋𓏲
𓈖𓇋𓅓𓏭:𓏛3𓈖𓇋𓅓𓏭𓏛
𓈘:𓈇2𓈘𓈇
𓈙𓈙
𓈝1@𓈝
𓈝1@𓂻𓈝𓂻
𓉐𓏤4@𓉐𓏤
𓉔2𓉔
𓉗2𓉗
𓉗2𓉐𓏤4@𓉗𓉐𓏤
𓉻𓉻
𓉻':𓉻:𓂝*𓏛 𓉻 𓉻 𓂝𓏛
𓉻:𓂝*𓏛𓉻𓂝𓏛
𓊃5𓊃
𓊗1𓊗
𓊗:𓏻𓊗𓏻
𓊪1𓊪
𓊮1𓊮
𓊹𓊹
𓊹𓅆𓊹𓅆
𓋴𓋴
𓋴1𓋴
𓋴𓏏2𓋴𓏏
𓋹𓍑𓋴𓏏2𓋹𓍑𓋴𓏏
𓌃𓂧:𓏏*𓏰𓌃𓂧𓏏𓏰
𓌉𓋞:𓈒*𓏥1𓌉𓋞𓈒𓏥
𓌙:𓈉2𓌙𓈉
𓌡:𓂝*𓏤𓌡𓂝𓏤
𓌨:𓂋𓏭:𓏛𓌨𓂋𓏭𓏛
𓌳1𓌳
𓌳1:**𓂂𓂂**𓌳𓂂𓂂
𓌶:𓂝1𓌶𓂝
𓌶:𓂝1𓆄𓌶𓂝𓆄
𓌻𓌻
𓌻𓏭:𓏛1𓀁𓌻𓏭𓏛𓀁
𓌽:𓏥𓌽𓏥
𓍃1𓍃
𓍃1𓅓𓏭:𓏛@𓍃𓅓𓏭𓏛
𓍑𓄿3𓍑𓄿
𓍘1𓍘
𓍘𓇋2𓍘𓇋
𓍘𓇋4𓍘𓇋
𓍯2𓍯
𓍼:𓏥1𓍼𓏥
𓎆𓎆
𓎇𓎇
𓎔𓎔
𓎛𓎛
𓎛𓎛𓎛𓎛
𓎟:𓏏1𓎟𓏏
𓎡𓎡
𓎨𓎨
𓎨𓈖:𓏌*𓏲𓎨𓈖𓏌𓏲
𓎼𓎼
𓏇1𓏇
𓏇1𓇋𓇋𓏲𓏇𓇋𓇋𓏲
𓏌:𓈖𓏌𓈖
𓏌:𓈖𓉐𓏤4@𓏌𓈖𓉐𓏤
𓏌@𓏌
𓏏𓏏
𓏏:𓈖𓏏𓈖
𓏏:𓈙𓏏𓈙
𓏏:𓈙𓏤𓏰:𓊖𓏏𓈙𓏤𓏰𓊖
𓏛𓏛
𓏛2𓏛
𓏛2:𓏥𓏛𓏥
𓏛2:𓏥:°𓏛𓏥
𓏞3𓏞
𓏞3𓏞𓍼:𓏤𓏞𓏞𓍼𓏤
𓏞𓍼:𓏤𓏞𓍼𓏤
𓏠:𓈖𓏠𓈖
𓏠:𓈖°:𓏌𓏲𓍖:𓏛𓏠𓈖𓏌𓏲𓍖𓏛
𓏤𓏤
𓏤2𓏤
𓏤𓏰:𓊖𓏤𓏰𓊖
𓏥𓏥
𓏥:°𓏥
𓏪𓏪
𓏪2𓏪
𓏪3𓏪
𓏫:°𓏫
𓏭:𓏛𓏭𓏛
𓏭:𓏛1𓏭𓏛
𓏰:𓀀𓏰𓀀
𓏰:𓇳2𓏰𓇳
𓏰:𓇳2𓏤2𓏰𓇳𓏤
𓏲2𓏲
𓏲:𓏏𓏲𓏏
𓏲:𓏏𓏤𓏲𓏏𓏤
𓏲𓏭:𓏛𓏲𓏭𓏛
𓏴:𓂡1𓏴𓂡
𓏶𓏶
𓏶𓅓𓏭1𓏶𓅓𓏭
𓏺:𓏏𓏺𓏏
𓏻3𓏻
𓏾𓏾
𓏿𓏿
𓐁𓐁
𓐍𓐍
𓐍:𓏭1𓐍𓏭
𓐝2@𓐝
𓐠𓏤𓏰:𓏛𓐠𓏤𓏰𓏛
𓐠𓏤𓏰:𓏛4𓐠𓏤𓏰𓏛
𓑖𓑖
© Österreichische Nationalbibliothek Wien
P. Wien ÖNB (Vindob) D 4852 rto
⸗w; ⸗ww
"[Suffixpron. 3. pl. c.]"
⸗f
"[Suffixpron. 3. sg. m.]"
⸗s
"[Suffixpron. 3. sg. f.]"
ꜣwšꜥ
"Grütze, Brei"
ỉw⸗w
"[Umstandskonverter + Suffixpron. 3. pl. c.]"
ỉp; ỉp.ṱ⸗
"abrechnen"
ỉp(.t)
"Arbeit"
ỉmỉ-rʾ
"Vorsteher"
ỉmỉ-rʾ-mšꜥ.w
"Lemeisa"
ỉri̯
"machen"
ỉri̯⸗f
"[tun, machen + Suffixpron. 3. sg. masc.]"
ỉrm
"mit [Präp.]"
ꜥꜣy.w; ꜥꜣ.t; ꜥꜣ
"groß [Adjektiv]"
ꜥꜣy(.t)
"Leỉnen"
ꜥš
"Krug, Bierkrug [Maß für Bier]"
ꜥḳ
"Ration"
ꜥḳ
"zugrunde gehen, zerstört werden"
wꜥꜣ.ṱ⸗
"einzig, allein"
wꜥb.w
"Priester"
wbꜣ.ṱ⸗
"gegenüber [Präp.]"
wn
"existieren"
wnm
"essen"
wlm
"Scheit, Holzscheit"
wste
"Zulage, Zuwendung"
bw-ỉri̯-tw
"noch nicht [Negation]"
pꜣ
"der [def. Art. sg. m.]"
pꜣỉ
"dieser [Demonstrat. sg. m.]"
pꜣy⸗
"[Possessivartikel sg. m.]"
pꜣy⸗f
"sein"
pwr
"Essig"
psy.ṱ⸗
"kochen"
fy
"eilen"
m-sꜣ
"hinter [Präp.]"
mꜣꜥ
"Ort"
mn-nfr
"Memphis [ON]"
mn-ntỉ.ỉw
"nicht haben [negativer Besitzausdruck]"
mri̯
"lieben, wünschen"
mḥe
"voll bezahlen"
mḥe.ṱ
"erobern"
mšꜥ
"Armee, Volksgruppe, Menge"
mtw
"bei [Präp.]"
mtw; ntỉ.ỉw
"[Relativkonverter]"
mtw; ntỉ.ỉw
"[Bildungselement des Konjunktivs]"
mtw⸗f
"[Relativkonverter + Suffixpron. 3. sg. m.]"
mtw⸗f; ⸢mtw⸗f⸣
"[Bildungselement des Konjunktivs + Suffixpron. 3. Sg. m.]"
md.t
"Sache"
n
"des [Genitiv]"
n
"für (< n; Dativ)"
n.ỉm⸗w
"dort [Adverb]"
n⸗f
"für ihn"
n-ṯꜣi̯-n
"von ... an [Präp.]"
nꜣ
"die [def. Art. pl. c.]"
nb
"jeder"
nḥyṱ
"bevollmächtigt sein"
nḥḥ
"Öl"
nkt
"Sache"
nkt-wnm
"Nahrung"
ntỉ
"[Relativkonverter]"
ntỉ.ỉ.tw⸗w
"[Bildungselemt des Konjunktivs + Suffixpron. 3. pl. c.]"
ntỉ-ỉ:ỉri̯
"[Relativkonverter Futur III]"
nṯr
"Gott"
nṯr-ntỉ-mḥe.ṱ
"Gott, der erobert [KN]"
r
"werden [im Futur III vor Infinitiv]; um zu [vor Infinitiv]"
r
"nach [Präp.]"
r; ỉw
"wenn [Umstandskonverter]"
r.r⸗f
"gegenüber ihm"
r.r⸗s
"zu ihr"
r-bnr
"heraus aus [Präp.]"
r-hn
"bis hin zu [Präp.]"
r-ẖ.t
"entsprechend [Präp.]"
rʾ-ꜥ-ḳd
"Alexandria, Rhakotis [ON]"
rmṯ
"Mensch, Mann"
rd.wỉ.ṱ
"Füße"
lḳ
"Lok (Hohlmaß, ein Gefäß)"
hwe.w; hw.w
"Ausgaben"
hn.w
"Abmachungen"
hrw
"Tag"
ḥw.t
"Haus"
ḥw.t-nṯr
"Tempel"
ḥw.t-sbk
"Hout-Souchos (Kokodiopolis) [ON]"
ḥmꜣ
"Salz"
ḥny.t
"Opferdienst"
ḥsb.t
"Regierungsjahr"
ḥḏ-sp-2
"echtes Silber(geld)"
ḫꜣe
"messen"
ḫꜣꜥ
"begeben"
h̭ꜥl
"Preis"
ḫpr
"entstehen"
ḫm.t
"klein [Adjektiv]"
ḫnṱy
"Dornakazie (Acacia nilotica)"
ḫt
"Holz"
ẖbs
"Lampe"
ẖn
"in [Präp.]"
ẖr
"wegen, für [Präp.]"
⸢ẖr⸣-ḥꜣ.t
"vor [Präp.]"
ẖl
"Diener"
ẖl
"Öffentlichkeit"
ẖl-ꜥꜣy.w
"Älteste (ehrend)"
swb
"Grünzeug"
swn.ṱ⸗
"Preis, Wert"
sbsṱs
"Sebastos [KN]"
sbk
"Sobek, Suchos [GN]"
sp
"Rest"
smy
"Kraut"
smn
"festsetzen"
snsn(?) / gsgs(?)
"Brot, Opferbrot [Lesung nicht gesichert]"
sḥn
"Anweisung"
sẖꜣ
"Schreiber"
st
"[enklit. Pron. 3. pl. c.]"
šꜥ
"bis [Präp.]"
šꜥ-tw⸗
"bis, bis dass [Terminativ>šꜣꜥ-tw⸗f sḏm]"
šm
"gehen"
ḳysls
"Kaisar(os), Caesar [KN]"
ḳby.t
"Krug"
ḳlmnḳs
"Germanicos [KN]"
glmpe
"Taube (m.)"
gs-ḳby.t
"Halbkrug"
tꜣ
"die [def. Artikel sg. f.]"
tꜣ
"Erde"
tftf
"tftf [Herstellung einer Zutat für Brot, Grütze (?)]"
tm
"[Negationsverb]"
tn
"je"

"Bezirk, Provinz"
ṯꜣi̯; ṯꜣi̯.ṱ⸗
"empfangen"
dwmtyns
"Domitian [KN]"
dmy
"Stadt"
ḏi̯.t; ḏi̯.t.ṱ⸗
"geben"
ḏyt
"Olive"
ḏbꜥ(.t)
"Obol"
ḏḏš
"[ölliefernde Pflanze]"
1.t
"1"
10.t; 10
"10"
1/2
"1/2"
15.t
"15"
16
"16"
2.t
"2"
28
"28"
5
"5"
6
"6"
© Österreichische Nationalbibliothek Wien